Schiffsnummer
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Eine Schiffsnummer dient zur einwandfreien Identifizierung eines Schiffes, diese Nummer wird von der International Maritime Organization nur einmal vergeben und kommt nicht wieder zum Einsatz. Diese Schiffsnummer begleitet das Schiff von der Kiellegung bis zur Abwrackung/Untergang des gleichen bei Verkauf und Flaggenwechsel. Sie besteht aus einer numerischen Folge z. B. 92245438. Diese Schiffsnummer wird dann zugeteilt wenn die Kiellegungsbescheinigung (Beilbrief) einer anerkannten Institution vorliegt, dieses können sein Klassifikationsgesellschaften oder von Ländern die jeweilige zuständige Behörde. Auch optisch muss die Schiffsnummer angebracht werden zur Erkennung durch Marine/ Küstenwache etc. bei nicht Funkkontakt mit angerufenen Schiff. In den Voyage Data Recorder dieser sammelt Daten von Sensoren an Bord von Schiffen. Diese werden digitalisiert, komprimiert und in einem extern installierten Crash Survival Module (CSM) gespeichert. Das Crash Survival Module ist ein geprüftes und zugelassenes Bauteil, das den extremen Bedingungen gegen Schock, Aufschlag, Druck und Hitze, die bei einem Schiffsunglück entstehen können, widersteht. Das CSM kann nach einem Schiffsunglück geborgen und die gespeicherten Daten durch Behörden oder Reedereien zur Ursachenuntersuchung abgerufen werden. Zertifiziert werden die Geräte durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Frachtschiffe größer als 3.000 BRZ und RoRo-Fähren (Roll-on Roll-off), die seit dem 1. Juli 2002 gebaut wurden, müssen nach Bestimmungen der International Maritime Organization (IMO Resolution A.861) mit einem Voyage Data Recorder System ausgestattet sein.
Siehe auch:
- Blackbox im Flugzeugen
Ferner werden Schiffen folgende Nummern und Buchstaben verpasst:
- Optisches Kennzeichen, Marine
- Das Unterscheidungssignal (engl. callsign) besteht aus einer Folge von Buchstaben und Zahlen.
- Diese ist meist schneller und eindeutiger im Funkverkehr zu übertragen als lange Schiffsnamen, wie z. B. MS "Mecklenburg-Vorpommern", da jeder einzelne Buchstabe im NATO-Alphabet übergeben werden muss. So muss nur die Buchstabenfolge DQLV als "Delta-Quebec-Lima-Victor" übermittelt werden.
- Das Unterscheidungssignal wird mit dem Registervermerk (siehe Schiffsregister) dem Schiff zugeteilt. Bei Abwrackung des Schiffes und Löschung ruht das Unterscheidungsignal zehn Jahre und wird dann wieder vergeben.
- Schiffe, die unter deutscher Flagge fahren, haben als ersten Buchstaben das "D".
- z. B. andere Länder:
- E für Liberia
- V2 für Antigua und Barbuda
- Eine Seeschiffsregisternummer (SSR). In das deutsche Schiffsregister werden Seeschiffe eingetragen, die berechtigt oder verpflichtet sind, die deutsche Bundesflagge zu führen.
- Die Bundesflagge können alle Seeschiffe führen, deren Eigner deutsche Staatsbürger sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben (bei juristischen Personen, wenn Deutsche die Mehrheit im Vorstand oder in der Geschäftsführung stellen). Der deutsche Eigentümer eines Seeschiffes ist verpflichtet, das Schiff im Seeschiffsregister eintragen zu lassen, wenn die Rumpflänge des Schiffes 15 m übersteigt. Kleinere Schiffe können eingetragen werden, wenn der Eigentümer es wünscht.
- Fischereikennzeichen sind vorgeschriebene Kennzeichen und Nummern der Fischereifahrzeuge, die den Heimathafen mit Buchstaben und das Fahrzeug mit einer Registriernummer bezeichnen.
- Die steigende Zahl der Fischereifahrzeuge in der Nord- und Ostsee führte 1882 zu einer Konvention der Anrainerstaaten über eine „Polizeiliche Regelung der Hochseefischerei in der Nordsee“, die nach der Verkündung im Reichsgesetzblatt 1884 in Deutschland eingeführt wurde.
- Beispiel: Fischereifahrzeug Nauke HF 17.
- Demnach stammt die Nauke aus Hamburg und ist das 17. dort registrierte Fischereifahrzeug.
Diese Kennungen und Schiffsnummer werden benötigt im Fall von:
- Piraterie
- Im modernen Völkerrecht gelten als Piraterie nur Überfälle, die auf hoher See durchgeführt werden. Das folgt aus den Definition der Artikel 15 der Geneva Convention on the High Seas und Artikel 101 der United Nations Convention on the Law of the Sea. Angriffe von Piraten, die als Piraterie zu werten sind, können von jedem Land das diese Konventionen unterzeichnet hat bekämpft werden.
- 1992 wurde das Piracy Reporting Centre des International Maritime Bureau (IMB Piracy Reporting Centre) [1] in Kuala Lumpur gegründet. Es sammelt Meldungen über Piraterie und wertet sie aus, um Schiffseigner warnen und schützen zu können. Außerdem hilft es bei der Suche nach geraubten Schiffen.
- Seenotrettung
- International unterhalten die Küstenstaaten Leitstellen zur Koordination der Seenotrettung, so genannte MRCC´s (Maritime Rescue Coordination Center) oder RCC´s (Rescue Coordination Centre). Diese Stellen koordinieren im Seenotfall die zur Verfügung stehenden Kräfte (in Deutschland sind dies u.a. die DGzRS, die Küstenwache, die SAR-Stellen der Bundeswehr (die Luftrettung über See wird in Deutschland von der Bundeswehr mit Hubschraubern durchgeführt (siehe SAR)), andere Schiffe, die sich in der Nähe des Einsatzortes befinden und Hilfe leisten können, ohne sich selbst zu gefährden, aber auch eventuell erforderliche Einheiten ausländischer Seenotrettungsdienste, sofern dies nötig und möglich ist (regelmäßig grenzüberschreitende Einsätze finden beispielsweise im Grenzgebiet von Deutschland und den Niederlanden statt).
- Die Leitstelle der DGzRS ist das RCC Bremen.
Die Küstenwache in Deutschland ist ein Koordinierungsverbund von Bundesbehörden mit Aufgaben auf See, wie Maritimer Umweltschutz, Sicherheit im Schiffsverkehr, Fischereischutz, Überwachung der Zollgrenzen und Polizeilicher Grenzschutz, wobei es nach dem Seeaufgabengesetz viele übertragene Aufgabenbereiche untereinander gibt. Die beteiligten Behörden stimmen den Einsatzplan der Fahrzeuge ab und steuern über die beiden Küstenwachzentren in Neustadt (Holstein) (für die Ostsee) und in Cuxhaven (für die Nordsee) die aktuellen Einsätze.
Das Verkehrssicherungskonzept Deutsche Küste stellt durch vornehmlich präventive, hoheitliche Maßnahmen die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie von der Schifffahrt ausgehender Gefahren an der deutschen Küste sicher. Der Erfolg dieses Konzepts spiegelt sich in der geringen Unfallquote im gesamten deutschen Küstenmeer wider. Diese wurde in der Deutschen Bucht bei einem jährlichen Verkehrsaufkommen von ca. 65.000 meldepflichtigen Schiffen (größer 50 m) auf 0,0035 % reduziert. Entsprechendes gilt für die deutsche Ostsee trotz derzeit erheblich zunehmenden Schiffsverkehrs aus dem osteuropäischen Raum.
Zuständige Behörden
Als Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sind die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Nord (Kiel) und Nordwest (Aurich) sowie die ihnen nachgeordneten Wasser- und Schiffahrtsämter zuständig für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Verhütung von der Schifffahrt ausgehender Gefahren auf See. Aufgrund dieser Aufgaben wurde von den Dezernaten Schifffahrt der genannten Wasser- und Schifffahrtsdirektionen das Verkehrssicherungskonzept „Deutsche Küste“ entwickelt, das aus verschiedenen Modulen besteht und mit seinen präventiven Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren die Sicherheit an der Deutschen Küste gewährleistet.
Die IMO setzt sich zum Ziel, die
- Handels-Schifffahrt international zu regeln
- Meeresverschmutzung zu verhüten und die
- Sicherheit auf See zu verbessern
Zur Durchsetzung ihrer Politik arbeitet sie mit anderen UN-Einrichtungen und nichtstaatlichen Organisationen zusammen, insbesondere im Umweltschutz. Seit ihrem Bestehen hat die IMO etwa 40 internationale Übereinkommen erarbeitet und regelmäßig aktualisiert, um ihre Ziele zu erreichen. Sie beinhalten z. B. die Sicherheit der Besatzungen, die Verhütung von Havarien (insb. die SOLAS-Konvention), die Verhütung und Bekämpfung von Verschmutzungen (MARPOL-Konvention), verbesserte Such- und Rettungsmaßnahmen bei Seenot, sowie Schutz vor Piraterie und Terrorismus (insb. der neue ISPS - Code {International Ship and Port Facility Security Code} ). Die Konventionen werden ergänzt durch etwa 700 unverbindliche Verhaltenskodizes und Handbücher, deren Einhaltung die internationale Zusammenarbeit erleichtern sollen.