Unterscheidungssignal
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Das Unterscheidungssignal (auch Rufzeichen bzw. Funkrufzeichen, engl. call sign) besteht aus mehreren Buchstaben oder einer Folge von Buchstaben und Zahlen. Es dient der Identifikation eines Schiffes (Seefunkstelle) im Seefunkverkehr.
Unterscheidungssignale werden von den jeweiligen nationalen Behörden vergeben. In Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA). Die Präfixe der Unterscheidungssignale bzw. der Bereich, aus dem sie gebildet werden können, werden den jeweiligen Staaten von der Internationalen Fernmeldeunion (International Telecommunication Union (ITU)[1]) zugewiesen.
Die Verwendung eines Unterscheidungssignals gegenüber dem Schiffsnamen hat im Sprechfunkverkehr den Vorteil, dass es i. d. R. schneller und eindeutiger übertragen werden kann als lange Schiffsnamen, da es unter Verwendung des internationalen Buchstabieralphabets buchstabiert wird. Dadurch kommt es auch weniger leicht zu Verwechselungen, z. B bei zufälliger Namensgleichheit zweier Fahrzeuge in einem Gebiet.
Ein Unterscheidungssignal identifiziert eine Seefunkstelle bzw. ein Schiff eindeutig, d. h. es wird nur einmal vergeben. Wird das Schiff umgeflaggt oder abgewrackt, ruht das Unterscheidungssignal zehn Jahre, bevor es erneut vergeben werden kann.
Anhand des Rufzeichens kann auf die Flagge geschlossen werden, unter der ein Schiff fährt. Rufzeichen von Schiffen unter deutscher Flagge beginnen z. B immer mit einem „D“, gefolgt von drei weiteren Buchstaben. Deutschland ist von der ITU der komplette Buchstabenbereich von DAA bis DRZ zugewiesen worden.
Weitere Beispiele:
- Rufzeichen von Schiffen unter der Flagge Zypern beginnen mit „P3“, Antigua & Barbuda hat „V2“ zugewiesen bekommen, Liberia ist an „EL“ zu erkennen.
Schiffe unter der Flagge der als weitere Beispiele genannten Staaten können aber prinzipiell auch andere Rufzeichen haben, da den Staaten von der ITU auch noch weitere Präfixe zugewiesen sind.