Schönborn (Adelsfamilie)
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Die Familie der Grafen von Schönborn ist ein deutsches Adelsgeschlecht, das in der Frühen Neuzeit viele kirchliche Würdenträger des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation stellte und im Maingebiet und in Franken eine reichsunmittelbare Herrschaft aufbaute.
[Bearbeiten] Geschichte
Ihren Ursprung führt die Familie auf ein Ministerialengeschlecht zurück, das bereits vor 1180 zur rheinischen Ritterschaft gehörte und zur Reichsunmittelbarkeit aufgestiegen war. Das Stammland der Familie befand sich im Rheingau und im hinteren Taunus; ihr Name leitet sich von dem Ort Schönborn bei Diez an der Lahn her. Erster bekannter Träger dieses Namens war ein Ritter namens Eucharius von Schönborn, der in der Mitte des 12. Jahrhunderts lebte.
Die Familie Schönborn lebte noch bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts in ihrem Stammgebiet. Zu dieser Zeit breitete sich die Reformation im Hintertaunus aus, während die Familie weiterhin katholisch blieb, da viele ihrer Mitglieder traditionell in Domstifte eingetreten waren. Philipp Erwein von Schönborn verließ seine Heimat und wurde von seinem Bruder Johann Philipp, Erzbischof und Kurfürst von Mainz als kurmainzischer Oberamtmann in Steinheim eingesetzt. Durch Erbschaft, Kauf und Belehnung erwarb er Ländereien und Güter beiderseits des Rheins, am Main und im Taunus. Die Herrschaft Heusenstamm mit dazugehörenden Gütern in der Wetterau kaufte er 1661. Bereits 1663 wurden er und alle seine Nachkommen durch Kaiser Leopold I. zum edlen Panierherren und Reichsfreien ernannt. Gleichzeitig wurde ihm das große Palatinat und ausgedehnte Vorrechte verliehen. Sein Bruder ernannten ihn überdies zum Erbschenken des Erzstifts Mainz und zum Erbtruchsessen des Hochstifts Würzburg. Des weiteren führte er die Titel Reichshofrat und kurmainzischer Geheimer Rat. 1635 ging er mit Maria Ursula von Greiffenclau-Vollraths die Ehe ein, aus der 12 Kinder hervorgingen. Ein Sohn aus dieser Ehe war Lothar Franz, der 1695 Kurfürst und Erzbischof von Mainz wurde (siehe unten).
Als Philipp Erwein am 4. November 1668 starb, wurde sein vierzehnjähriger Sohn Johann Erwein von Schönborn sein Nachfolger. Er heiratete 1675 die Freifrau Maria Anna Waldbott von Bassenheim. Aus der Ehe ging nur ein Sohn hervor, der aber schon ein halbes Jahr nach seiner Geburt verstarb. 1671 erhielt die Familie wegen der reichsständischen Herrschaft Reichelsberg Sitz und Stimme im Reichstag und im fränkischen Kreistag. Gemeinsam mit seinen vier Brüdern wurde Johann Erwein 1701 in den Reichsgrafenstand erhoben. Kurz nach dem Tod seiner Frau Maria Anna 1702 heiratete er 1704 deren Nichte Mariana Waldbott von Bassenheim. Ohne aus dieser Ehe einen Erben erhalten zu haben, verstarb Graf Johann Erwein ein Jahr später.
Das Erbe über die Herrschaft Heusenstamm erhielt sein ältester Bruder Graf Melchior Friedrich von Schönborn, kaiserlicher und kurmainzischer geheimer Rat und Vizedomus zu Aschaffenburg, der mit Sophie Freifrau von Boineburg verheiratet war.
[Bearbeiten] Bischöfe aus dem Hause Schönborn
- Christoph Schönborn (*1945), Kardinal und Erzbischof von Wien.
- Franz Georg von Schönborn (1682–1756), Kurfürst-Erzbischof von Trier, Fürstbischof von Worms und Fürstpropst von Ellwangen.
- Franziskus von Paula Schönborn (1844–1899), Kardinal und Erzbischof von Prag.
- Friedrich Carl von Schönborn (1674–1746), Fürstbischof von Würzburg und Bamberg und Reichsvizekanzler.
- Hugo Damian von Schönborn (1676–1743), Kardinal und Fürstbischof von Speyer und Konstanz.
- Johann Philipp von Schönborn (1605–1673), Sohn Georgs VI. von Schönborn und seiner Frau Barbara von der Leyen, seit 1647 Erzbischof von Mainz sowie seit 1641 Fürstbischof von Würzburg und Herzog von Franken, auch Fürstbischof von Worms
- Johann Philipp Franz von Schönborn (1673–1724), Fürstbischof von Würzburg.
- Lothar Franz von Schönborn (1655–1729), Bischof von Bamberg und Erzbischof von Mainz.