Referat (Behörde)
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Als Referat bezeichnet man ein bestimmtes Sach- oder Aufgabengebiet, das innerhalb einer Behörde oder einer anderen Organisation von bestimmten Referenten, den Fachreferenten, bearbeitet wird. Referate dienen der effizienteren Erledigung der vielfältigen Aufgaben innerhalb der betreffenden Organisation. Dies wäre ohne die Spezialkenntnisse der Fachreferenten nicht möglich.
Referate besitzen innerhalb der jeweiligen Dienststelle meist eine aufgabenorientierte Organisationsstruktur. Die Fachreferenten müssen zur Erledigung der ihnen obliegenden Aufgaben einerseits das nötige fachliche Know-how besitzen als auch organisatorische Aufgaben erledigen. Sie widmen sich daher nicht nur Fachfragen, sondern oft auch Organisations-, Haushalts- oder Planungsaufgaben. Sie können auch bei der Personalkoordination und -führung sowie bei der Arbeitsplanung mitwirken. Weiter sind Informationsspezialisten und -spezialistinnen mit Managementfunktion zuständig für die inhaltliche Erschließung des jeweiligen Fachreferats. Sie sorgen dafür, dass der jeweiligen Zielgruppe ein rundum effizienter und moderner Informationsservice geboten wird.
Es gibt unzählige Referate, so z.B. für Arbeit und Wirtschaft, für Umwelt und Gesundheit, für Rechtsfragen, für die Öffentlichkeitsarbeit, für die Forschungsförderung, für die Jugendförderung, für die Berufspraxis, für die Stadtentwicklung, für die Qualitätssicherung, für weltanschauliche Fragen. Auch in Bibliotheken bearbeiten Fachreferenten bestimmte Spezialgebiete.
In deutschen Bundesministerien sind Referate bestimmten Unterabteilungen zugeordnet und untergliedern sich in Sachgebiete. Referatsleiter sind dort meist Ministerialräte (Besoldungsgruppe A16/B3), seltener Regierungsdirektoren (Besoldungsgruppe A15).
Im Mittelbehörden sind die Referate in Gruppen, ähnlich den Unterabteilungen der Ministerien, geordnet. Gruppenleiter sind dort meist Leitende Regierungsdirektoren oder Regierungsdirektoren mit dem Ziel der Beförderung.
Siehe auch: Referat (Begriffsklärung)