Besoldungsgruppe
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Die Besoldungsgruppe (BesGr) ist die Einstufung der Besoldungshöhe eines Beamten gemäß der Verantwortung und Handlungskompetenz der ausgeübten Funktion innerhalb der Besoldungsordnung. Sie regelt neben dem Dienstalter die Höhe der Besoldung. Die Einteilung in Besoldungsgruppen ist nach dem Bundesbesoldungsgesetz in der jeweiligen Besoldungsordnung geregelt.
Sie entspricht bei Angestellten nach dem Bundesangestelltentarifvertrag der Vergütungsgruppe, bei Arbeitern der Lohngruppe und bei Arbeitern und Angestellten nach dem Tarifervertrag für den öffentlichen Dienst der Entgeltgruppe.
[Bearbeiten] Besoldungsgruppen
- Besoldungsordnung A: Besoldungsgruppen A 2 bis A 16
- Einfacher Dienst (A 2 bis A 6),
- Mittlerer Dienst (A 5 bis A 9),
- Gehobener Dienst (A 9 bis A 13) und
- Höherer Dienst (A 13 bis A16)
- Besoldungsordnung B: Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 (Beamte in herausragenden Positionen des höheren Dienstes)
- Besoldungsordnung C: Besoldungsgruppen C 1 bis C 4 (wissenschaftliche Beamte und Hochschullehrer, bis 2005)
- Besoldungsordnung R: Besoldungsgruppen R 1 bis R 10 (Richter und Staatsanwälte)
- Besoldungsordnung W: Besoldungsgruppen W 1 bis W 3 (Hochschullehrer, ab 2005)
Daneben gibt es in veralteten Landesbesoldungsordnungen, die vor der Vereinheitlichung des Besoldungsrechtes in den 1970er Jahren entstanden noch weitere Besoldungsgruppe (in Baden-Württemberg z.B. AH 1 bis AH 4 in der Landesbesoldungsordnung AH). Landesbesoldungsordnungen, die nach diesem Zeitpunkt entstanden dürfen nur die Besoldungsordungen A, B, C, R und W und nur die obigen Besoldungsgruppen enthalten. Die Länder dürfen also nur weitere Ämter aber keine weiteren Besoldungsgruppen ausbringen.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Hauptartikel Besoldungsordnung
- Amtszulage
- Beförderung
[Bearbeiten] Weblinks
- Besoldungstabelle A ab 1.8.2004 (PDF)
- Tabelle der Familienzuschläge ab 1.8.2004 (PDF)
- Tabelle der Anwärterbezüge ab 1.8.2004 (PDF)
- Tabelle der Bezüge von EU-Beamten (PDF)
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