Recht auf Bildung
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Das Recht auf Bildung ist eines der sozialen Menschenrechte. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, CESCR) vom 16. Dezember 1966 ist ein Völkerrechtlicher Vertrag. Er wurde am 19. Dezember 1966 von der UN-Generalversammlung einstimmig verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland hat ihn am 9. Oktober 1968 unterzeichnet. Er garantiert die sozialen Menschenrechte.
Diese Menschenrechte werden durch die UN-Menschenrechtskommission überwacht. Das „Recht auf Bildung“ beschäftigt sich mit dem freien Zugang zu Bildung, Chancengleichheit und Schulrecht. Der UN-Sonderberichterstatter Vernor Muñoz inspizierte in diesem Zusammenhang im Februar 2006 Deutschland.
In seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 21. Februar 2006, kritisierte Muñoz die Chancenungleichheit im deutschen Bildungssystem. Das deutsche Schulsystem rufe insbesondere eine Trennung sozialer Schichten hervor, in dem Kinder der unteren Schicht in Hauptschulen überrepräsentiert und an Gymnasien eher unterrepräsentiert sind. Des Weiteren kritisierte Muñoz, dass er gravierende Unterschiede in der Bildungsqualität einzelner Bundesländer feststellte. Er verweist dabei auf den Bund, der die Länderkompetenzen in Bildungsfragen weiter einschränken solle. Dieser müsse ein einheitliches und chancengleiches Bildungssystem für alle Menschen gewährleisten können.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Mona Motakef: Das Menschenrecht auf Bildung und der Schutz vor Diskriminierung, Deutsches Institut für Menschenrechte, 2006, ISBN 3-937714-19-7 (als PDF verfügbar)
[Bearbeiten] Weblinks
Wikinews: UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung kritisiert Bildungsföderalismus in Deutschland – Nachrichten |
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