Ministerrat
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Der Name Ministerrat bezeichnet
- in der Europäischen Union (inoffiziell) den Rat der Europäischen Union, siehe Rat der Europäischen Union
- ein Organ der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion): Der Rat der Ressortminister der Mitgliedsländer; er war der Vorläufer des Rats der Europäischen Union
- in Österreich die Versammlung der Bundesregierung unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers im Bundeskanzleramt (üblicherweise jede Woche dienstags), siehe Bundesregierung (Österreich)
- in Österreich-Ungarn die gemeinsame Ministerkonferenz beider Reichshälften: der Ministerrat für gemeinsame Angelegenheiten
- in einigen deutschen Bundesländern (z. B. im Saarland, in Bayern und in Baden-Württemberg) das Landeskabinett, siehe Landesregierung (Deutschland)
- in Italien die Versammlung der Minister (italienisch Consiglio dei Ministeri) unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten (dessen offizielle italienische Bezeichnung dementsprechend Presidente del Consiglio lautet, also „Ratspräsident“), siehe Politisches System Italiens
- in Frankreich ebenfalls die Versammlung der Minister (französisch Conseil des ministres) unter Vorsitz des Staatspräsidenten (nicht etwa des Premierministers!), siehe Politisches System Frankreichs
- Deutsch-französischer Ministerrat, Treffen der deutschen und französischen Regierungen
- in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik die Regierung, siehe Ministerrat (DDR)
- in der ehemaligen Sowjetunion:
- Ministerrat der UdSSR
- Ministerrat (Unionsrepublik)
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