Medizinisches Tauglichkeitszeugnis
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Die medizinische Tauglichkeit ist die Erfüllung körperlicher und gesundheitlicher Voraussetzungen eines Menschen für bestimmte Tätigkeiten. Diese wird durch ein ärztliches Gutachten attestiert. Während es z. B. im Schuldienst bei Lehrern darauf ankommt, dass sie keine Verbreiter von ansteckenden Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose werden, kommt es bei Piloten eher auf physische und psychische Belastbarkeit und den Ausschluss von Erkrankungen an, die die sichere Durchführung des Fluges gefährden könnten.
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[Bearbeiten] Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
In einer ärztlichen Untersuchung durch einen Fliegerarzt werden je nach Staat für Verkehrs- und Freizeitpiloten oder auch für Verkehrs- und Berufspiloten verschiedene Teiluntersuchungen durchgeführt. In Deutschland werden neben der körperlichen Untersuchung eine Blut- und Urinuntersuchung durchgeführt, um zum Beispiel Leberfunktionsstörungen und Diabetes auszuschließen. Ein (Belastungs-) EKG wird nur bei Bedarf durchgeführt, um evtl. vorhandene Herz-/Kreislauferkrankungen zu finden oder auszuschließen. Sehstärke und Hörvermögen werden ebenso getestet wie das Farbsehvermögen. Für künftige Berufspiloten wird eine Gehirnstromableitung durchgeführt.
Bei Erstuntersuchungen wird, wie bei den alten Richtlinien auch, ein augenärztliches Gutachten gefordert sowie eine HNO-Untersuchung, die bei Privatpiloten auch der Fliegerarzt vor Ort vornehmen kann. Bei Nachuntersuchungen müssen Piloten regelmäßig in bestimmten Abständen, abhängig vom Lebensalter und Art der fliegerischen Tätigkeit, zum Fliegerarzt. Die früher üblichen Extra-Untersuchungen können weiterhin anfallen, falls z. B. eine spezielle Herzuntersuchung notwendig wird. Diese müssen aber nicht mehr zwingend bei einem Aeromedical Center (AMC) durchgeführt werden.
In Deutschland maßgeblich ist die in deutsches Recht umgesetzte europäische Richtlinie JAR-FCL 3.
[Bearbeiten] Gültigkeit des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses[1]
Klasse 1 (für Berufspiloten): bis 40 Jahre-12 Monate, ab 40 Jahre-6 Monate
Klasse 2 (für Privatpiloten): bis 30 Jahre-60 Monate, bis 50 Jahre-24 Monate, ab 50 Jahre-12 Monate
[Bearbeiten] Flugtauglichkeit und Fehlsichtigkeit
Bei der Erstuntersuchung (Klasse 1)laut JAR-FCL dürfen auf beiden Augen höchstens 3 Dioptrien Fehlsichtigkeit vorhanden sein, bei Klasse 2 sind es 5 Dioptrien. Für die regelmäßigen Nachuntersuchungen gilt ein Limit von 5 Dioptrien für Weitsichtigkeit und 8 Dioptrien für Kurzsichtigkeit. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, kann ein Klasse-1 Fliegerarzt Auflagen wie z.B. Fliegen nur bei Tageslicht nach Sichtflugregeln oder nur mit Sicherheitspiloten, erteilen, er muss aber u. U. auch dauerhafte Untauglichkeit erklären.
Farbsehschwäche kann zu Auflagen führen, abhängig von der Ausprägung. Besteht der Bewerber den Farbsehtest beim Fliegerarzt nicht, so sind auch in Deutschland im Regelfall weitere kostenpflichtige Untersuchungen nötig.
Ähnliches gilt bei mangelndem räumlichen Sehvermögen.
Die Bestimmungen bezüglich Fehlsichtigkeit werden nach der Kritik der letzten Jahre, derzeit überarbeitet und um ein Vielfaches gelockert.[2]
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[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Online Berechnung der Gültigkeit des Medicals
- ↑ "Neue augenärztliche Bestimmungen in den JAR-FCL 3"
[Bearbeiten] Weblinks
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