Lehrbeauftragter
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Ein Lehrbeauftragter ist eine Person, die an einer Hochschule Vorlesungen, Seminare, Praktika und Übungen hält. Der Lehrbeauftragte ist nicht fest angestellt, sondern wird meist, als Externer, auf Honorarbasis vergütet. In der Regel erhält jemand einen Lehrauftrag nur für eine oder wenige Vorlesungen oder Übungen.
[Bearbeiten] Entstehung
Der ursprüngliche Zweck von Lehrbeauftragten war es, Dozentinnen und Dozenten aus der beruflichen Praxis zu gewinnen, um das Lehrangebot der hauptberuflichen Lehrkräfte der Hochschulen sinnvoll zu ergänzen.
Die Etat-Kürzungen an den Hochschulen haben aber dazu geführt, dass diese meist eingesetzt werden, um Kosten zu sparen. Insbesondere, da die Vergütung der Lehrbeauftragten meist erheblich unter der Bezahlung von Festangestellten liegt. Teilweise wird Lehre sogar überhaupt nicht vergütet ( siehe z.B. Der Betteldozent. ).
[Bearbeiten] Weblinks
- Was ist ein/e Lehrbeauftragte/r?
- Zur asymmetrischen Struktur in der deutschen Hochschullandschaft. Mit dem Aufruf zur Gründung einer Privatdozenten/Lehrbeauftragten-Organisation (2005)
- Zur Situation von Lehrbeauftragten an Berliner Hochschulen
- Situation der Lehrbeauftragten an deutschen Musikhochschulen
- Wissenschaft zum Nulltarif - Artikel der SZ zur Situation der Lehrbeauftragten der LU München