Diskussion:Lehrbeauftragter
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Ich rege an, eine Tabelle einzufügen, in der die Bezahlung von Lehraufträgen in den einzelnen Bundesländern aufgeführt wird. Um mal konkrete Zahlen für NRW auf den Tisch zu legen: Ein Lehrauftrag über 2 Wochenstunden wird in Nordrhein-Westfalen - wenn er nicht ganz und gar unbesoldet ist - mit rund 620 Euro + Spesen bezahlt. Dabei handelt es sich um ein einmalige Honorar für ein gesamtes Semester und nicht etwa um eine monatliche Zahlung. In dem Honorar sind keinerlei Versicherungen (Arbeitslosenversicherung, etc.) enthalten. Das Geld muss - wenn man denn überhaupt an die magische Grenze kommt - zusätzlich versteuert werden. Falls man während seines Lehrauftrages versehentlich Eigentum der Universität beschädigt, ist man außerdem voll haftbar. Es wird dazu geraten, deshalb eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Unfallversicherung gibt es auch nicht. Der tatsächliche Arbeitsaufwand beträgt nebenbei nach meiner Erfahrung nicht 2 (bzw. 1,5) Stunden pro Woche, sondern im Schnitt rund 8 Wochenstunden. Diese Zeit ergibt sich aus der eigentlichen Lehrveranstaltung, einer Sprechstunde, der Korrektur von Hausarbeiten und Stundenprotokollen bei insgesamt über 100 Studierenden, dem Erstellen und Korrigieren von Prüfungen, dem Beantworten von Nachfragen per E-Mail oder Telefon und einer gründlichen Vorbereitung. --84.134.221.16 13:32, 22. Mai 2006 (CEST)