Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Lehramtsreferendariat - Wikipedia

Lehramtsreferendariat

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Im Bereich der Lehramtsausbildung/Lehrerausbildung tragen die Anwärter in den meisten Bundesländern die AmtsbezeichnungStudienreferendar“, sofern sie sich im Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst (Lehramt an Gymnasium und berufliche Schulen) vorbereitet werden, die Lehrer für den gehobenen und mittleren Dienst (mittlerer Dienst nur in Baden-Württemberg für Fachlehrer für musisch-technische Fächer) die Bezeichnung „Lehramtsanwärter“ oder „Lehreranwärter“, meist mit einem Zusatz der Schulrichtung (z.B. Realschullehreranwärter, Sonderschullehreranwärter). Der Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist der zweite Teil der Ausbildung zum Lehrer, nachdem ein erster, vorwiegend fachlicher an der Universität oder Pädagogischen Hochschule stattgefunden hat.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ablauf der Ausbildung

Das Referendariat dauert in allen Bundesländern für den höheren Dienst in der Regel zwei Jahre, ausgenommen in Baden-Württemberg und Niedersachsen. Dort dauert das Referendariat für Bewerber, die im Studium ein Praxissemester absolviert und das Studium nach dem 1. Oktober 2000 begonnen haben, nur 18 Monate. In Hamburg dauert es in der Regel 18 Monate, es ist aber möglich, es auf ein Jahr zu verkürzen. Im gehobenen und mittleren Dienst dauert es in der Regel 18 Monate. Die Referendare unterrichten, in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, selbstständig bis zum Umfang etwa eines halben Lehrauftrages und absolvieren zusätzlich verschiedene Seminarveranstaltungen, in denen didaktische und pädagogische Kompetenzen erworben werden sollen. In Baden-Württemberg unterrichten Referendare erst im zweiten Teil des Vorbereitungsdienstes selbstständig, sie tragen dann die Amtsbezeichnung „Oberreferendar“. Lehrer, die an Pädagogischen Hochschulen ausgebildet wurden, unterrichten von Anfang an selbstständig, da sie bereits während des Studiums einen hohen schulpraktischen Anteil hatten. Meistens werden in den Seminaren verschiedene sog. „Bausteine“, die sich aus unterschiedlichen pädagogischen Themen zusammensetzen, erarbeitet bzw. besprochen. Solche Bausteine sind beispielsweise Medienkompetenz oder Handlungsorientierung. Ferner werden fachspezifische didaktische Fähigkeiten geschult, z.B. die Planung von Experimenten und Übungen.

Die Referendariatsausbildung besteht aus unterschiedlichen Stufen, die sich am Anfang auf den sogenannten Ausbildungsunterricht und Hospitationen in der Ausbildungsschule konzentriert. Nach einem halben Jahr (in Baden-Württemberg bei Referendaren nach einem Jahr) folgt der sogenannte Bedarfsdeckende Unterricht (BDU), der selbstständig durchgeführt wird. Insgesamt müssen die Referendare 12 bis 16 Unterrichtsstunden pro Woche absolvieren. Klassischerweise gehen die Referendare in die Klassen verschiedener Lehrer und übernehmen unter deren Aufsicht den Unterricht für einige Monate. In Baden-Württemberg und Bayern ist der Unterricht in den zugewiesenen Klassen im zweiten Jahr (Einsatzschule) selbstständig für das ganze Schuljahr zu halten. Der Oberreferendar, so die Amtsbezeichnung im zweiten Jahr, unterrichtet dann also wie ein fertig ausgebildeter Lehrer. Dabei sollen möglichst alle Stufen unterrichtet werden, falls dies vom Fach her möglich ist (ein Lehrer, der z.B. Chemie und Gemeinschaftskunde unterrichtet, kann dies nicht, wenn Chemie erst mit dem 9. und Gemeinschaftskunde mit dem 10. Schuljahr beginnt; er unterrichtet dann nur in der Mittel- und Oberstufe). Der Anteil an eigenverantwortlichem Unterricht ist unterschiedlich hoch, umfasst häufig die Hälfte der gesamten Ausbildungsstunden. Das Ausbildungspersonal umfasst ausgewählte Lehrer, die jeweils ein Fach betreuen (Fachseminarleiter) oder allgemein pädagogische und schulorganisatorische Betreuungsarbeit leisten (Hauptseminarleiter).

Lehreranwärter der Grund- und Hauptschulen halten während ihres Vorbereitungsdienstes eigenverantwortlichen Unterricht, hospitieren aber auch bei anderen Lehrkräften der Schule und werden von einem Betreuungslehrer während des ersten Jahres unterstützt. An Seminartagen werden Lehrbeispiele unter bestimmten Schwerpunkten analysiert oder theoretische Grundlagen für den Lehrerberuf gelegt (z.B. Schulrecht und Staatsbürgerkunde). Durch Beratungsbesuche der Seminarleiter während des Vorbereitungsdienstes erhält der Junglehrer eine Rückmeldung über seine Leistung. Die abschließende Bewertung im zweiten Staatsexamen setzt sich, je nach Bundesland, aus den Noten der Lehrproben, einer Hausarbeit, einer schulpädagogischen Klausur, mehreren mündlichen Prüfungen sowie einer Seminarnote zusammen.

[Bearbeiten] Besoldung der Lehramtsanwärter

Die Anwärterbezüge liegen 2005 je nach Eingangsamt in Westdeutschland zwischen 992 € (Besoldungsgruppe A 12, z.B. Grund- und Hauptschullehrer) und 1052 € (Besoldungsgruppe A 13 höherer Dienst, Eingangsamt Studienrat) brutto zzgl. eines Familienzuschlages bei Verheirateten. Als Beamte auf Widerruf haben Lehramtsanwärter für sich und ihre Angehörigen Anspruch auf Beihilfen in Krankheitsfällen, die einen Teil (50 % und in der Regel 70 % für Ehegatten und 80 % für Kinder) der Krankheitskosten abdecken. Der Rest kann mit einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden. Soweit Anwärter in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis als Angestellte ausgebildet werden, gelten für sie die allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.

[Bearbeiten] Kritik am Lehramtsreferendariat

Das Referendariat wird von denen, die es absolvieren oder absolviert haben, häufig kritisch gesehen. Einer der Hauptangriffspunkte ist die enorme Belastung, die das Referendariat fast ausnahmslos für alle Referendare darzustellen scheint. Viele meinen hier einen performativen Selbstwiderspruch ausmachen zu können: Der Referendar werde angeleitet, einen interessanten Unterricht zu gestalten, der vorwiegend auf der Basis von intrinsischer Motivation funktionieren soll und in dem für die Schüler und Schülerinnen möglichst eine angenehme Lernatmosphäre herrscht; genau das werde ihm aber durch ein Ausbildungssystem vermittelt, in dem vorwiegend mit Notendruck gearbeitet wird und in dem - selten eingestandermaßen - das Austesten der psychischen Belastbarkeit bis an die Grenze des Zumutbaren im Vordergrund stehe. Ein weiteres Problem ergebe sich für den Referendar dann, wenn er zwischen den meist nicht offen ausgesprochenen, aber oft gegensätzlichen Auffassungen der Fachleiter und der Ausbildungslehrer seinen eigenen Stil finden soll. Auf dem Hintergrund dieser Problematik wird offensichtlich, dass der eigenverantwortliche Unterricht tatsächlich spezifische Funktionen im Lernprozess der Anwärter erfüllt, denn diese fühlen sich sich in dem sogenannten angeleiteten Unterricht (d.h. unter Aufsicht gehaltenen Unterricht) oft bevormundet. Eingeführt wurde er aber vor allem deshalb, um Stellen bei den voll ausgebildeten Lehrern einzusparen und somit Kosten zu senken.

Historisch lässt sich das Referendariat (Referendar: der, der aus - vorhandenen - Akten "referiert") aus den preußischen Reformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts ableiten, und zwar vor allem als Reaktion des Staates auf die Neugründung der Universitäten durch Humboldt, der diesen Einrichtungen erstmals das Wissenschaftsprivileg zugestand. Damit waren die Universitäten in Forschung und Lehre frei und keiner staatlichen Reglementierung unterworfen. Es handelte sich bei dem Referendariat (ursprünglich nur für Juristen, und nur ein Jahr) um eine Einrichtung, die es dem Obrigkeitsstaat ermöglichte, angepasste und auf ihre Gesinnung geprüfte Staatsdiener zu rekrutieren. Folgerichtig ist das Referendariat im Kern bis heute keine - wie oft, vor allem von den Ausbildern, behauptet - professionell ausgestaltete Berufseingangsphase (auch wenn es solche Elemente geben mag), sondern eine dem unmittelbaren Zugriff der Staatsverwaltung und ihrer Reglementierung unterworfene Institution. Kenntnisreiche Kritiker führen genau hierauf den oben beschriebenen Widerspruch zurück. Dieser äußert sich auch in Untersuchungen, die Ausbilder unabhängig von den Referendaren befragen.

Bemerkenswert ist, dass weder für den Beruf der Lehrer noch der Juristen eine qualifizierte Evaluation des Referendariats vorliegt.

[Bearbeiten] Konkreter Ablauf in den Bundesländern

[Bearbeiten] Baden-Württemberg

[Bearbeiten] Gymnasium und berufliche Schulen

Das Referendariat dauert eineinhalb Jahre wenn der Referendar spätestens zum Wintersemester 2000 begonnen hat und ein Praxissemester absolviert hat. Es dauert zwei Jahre, wenn er es davor begonnen hat und kein Praxissemester absolviert hat.

Der Vorbereitungsdienst beginnt seit dem Jahr 2005 immer im Januar oder Februar bei eineinhalbjährigem Referendariat sonst zum Schuljahresbeginn (Mitte September).

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils gleich lang sind.

Erster Abschnitt (Amtsbezeichnung Studienreferendar): Unterrichtsbesuche und Abhalten von einzelnen Unterrichtsabschnitten, möglichst in allen Jahrgangsstufen, unter Anleitung eines Ausbildungslehrers. Parallel dazu muss einmal in der Woche an Unterrichtsveranstaltungen an einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerfortbildung teilgenommen werden. Diese beziehen sich auf allgemeine Didaktitk und Fachdidaktik für die jeweiligen Fächer. In jedem der vom Referendar gelehrten Fächer werden durch Unterrichtsbesuche durch die Ausbildungslehrer der Schule und des Seminars Noten festgesetzt, die jedoch nur informativ sind und nicht in die Note für das Zweite Staatsexamen eingehen.

Zweiter Abschnitt (Amtsbezeichnung Oberrefendar): Der Referendar hält eigenverantwortlich Unterricht ab (Umfang: 18 Wochenstunden). Diese werden aber dennoch gegelentlich von einem Ausbildungslehrer besucht und mit dem Referndar besprochen. Auch in diesem Abschnitt soll der Referendar in allen Stufen Unterricht halten. Am Ende des Abschnittes erfolgt eine Prüfung in Form eines Unterrichtsbesuches und eine mündliche Prüfung in allgemeiner und Fachdidaktik. Diese Prüfungen bilden die Laufbahnprüfung für das höhere Lehramt an Gymnasien und berechtigen die Berufsbezeichnung „Assessor des Lehramts“ zu führen. Eine Einstellung ist damit aber nicht automatische verbunden.

Die praktische Prüfung wird für einen bestimmten Zeitraum angekündigt für welchen der Oberreferendar eine Übersicht über die behandelten Themen abzugeben hat. Das zuständige Regierungspräsidium sucht aus diesen Terminen einen aus, teilt ihn dem Referendar mit und beauftragt als Erstprüfer einen geeigneten Lehrer (in der Regel ein Fachberater), zweiter Prüfer ist ein Ausbildungslehrer des Seminars.

[Bearbeiten] Bayern

[Bearbeiten] Gymnasium

Das Referendariat dauert zwei Jahre. Der Beginn ist sowohl zum vollen Schuljahr als auch zum Halbjahr möglich. Bei Beginn zum Halbjahr liegt der Vorteil darin, dass man bessere Chancen hat, das ganze Schuljahr in einer Einsatzschule zu bleiben.

Erster Abschnitt: Seminarschule. Hospitationen (erste Wochen), danach Übernahme von Klassen der Seminarlehrer (ständige Überwachung des Unterrichts). Unterrichtsstunden 5 bis 8 pro Woche. Zeitgleich Seminarsitzungen zu Schulkunde, politische Bildung, Pädagogik, Psychologie und in den beiden (bzw. drei) Unterrichtsfächern. Ablegen der 1. Lehrprobe gegen Ende des ersten Abschnitts.

Zweiter Abschnitt: Ein Jahr Einsatzschule. Die Referendare kommen an ein beliebiges Gymnasium in Bayern, das Bedarf in ihren Fächern hat und unterrichten dort eigenverantwortlich wie ein fertiger Lehrer (ohne dauernde Überwachung). Wochenstundenzahl 12 bis 16. Pro Fach begleitet von einem Betreuungslehrer, der am Ende auch die Beurteilung des Abschnitts mit verfasst. Ablegen der zweiten Lehrprobe, meist am Ende des zweiten Drittels des Abschnitts (Bei Beginn zum vollen Schuljahr etwa Mai/Anfang Juni). Grundsätzlich ist zum Halbjahreswechsel ein Schulwechsel möglich, wird aber nach Möglichkeit vermieden. Referendare, die ihre Einsatzschule zum Zwischenzeugnis beginnen, müssen in der Regel öfter die Schule wechseln als diejenigen, die mit dem neuem Schuljahr beginnen konnten.

Dritter Abschnitt: Das letzte halbe Jahr wird wieder an der Seminarschule verbracht. Übernahme von Klassen der Seminarlehrer. 5 bis 8 Wochenstunden. Seminarsitzungen. Dritte Lehrprobe ziemlich bald (nach 2 Monaten), Beginn der Abschlussexamina (mdl. Prüfungen in allen Seminarfächern).

Im Rahmen personeller Probleme wird aktuell über eine Umgestaltung des Referendariats nachgedacht, was v.a. den dritten Abschnitt betreffen würde. Konkrete Maßnahmen sind noch nicht verlautet.

[Bearbeiten] Siehe auch

Studienseminar

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.
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