Küchenmeister
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Küchenmeister ist in Deutschland eine nach dem Berufsbildungsgesetz durch die Industrie- und Handelskammer geregelte berufliche Fortbildung der Köche. Sie erfolgt in Bildungseinrichtungen im Bereich von Industrie und Handel. Teilzeit- und Vollzeitkurse dauern bis zu zwei Jahren.
Küchenmeister und Küchenmeisterinnen erwerben während der Vorbereitungskurse für die IHK-Prüfung grundlegende Qualifikationen in Volks- und Betriebswirtschaft, Recht, Steuern, Unternehmensführung, Controlling, Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Informationsmanagement und Kommunikation. Sie lernen Mitarbeiter zu führen, Abläufe zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren, Produkte zu beschaffen, ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anzuwenden und Gäste zu beraten. Ziel der Meisterprüfung ist die Übernahme von Führungsaufgaben in der Gastronomie, die Vervollständigung des Fachwissens zur Gründung selbständiger Unternehmen und die Berechtigung zur praktischen Schulung von Auszubildenden.
Nach bestandener Meisterprüfung wird dem neuen Meister vom Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer der Meisterbrief ausgestellt und sein Name in die Handwerksrolle eingetragen. Küchenmeister findet man in Hotels und Pensionen, Krankenhäusern, Altersheimen, Restaurants, Kantinen, Versuchsküchen bei Herstellern von Fertig- und Tiefkühlgerichten.