Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Jürgen Rieger - Wikipedia

Jürgen Rieger

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Jürgen Rieger (* 1946 in Blexen bei Nordenham) ist ein deutscher Rechtsanwalt und Politiker (NPD) in Hamburg. Neben seiner Tätigkeit als Strafverteidiger zahlreicher Rechtsextremer ist er auch selbst als Multifunktionär der rechtsextremen Szene bekannt und tritt in Reden und Veröffentlichungen auf. Er gilt als wichtiger Mittler zwischen den verschiedenen rechtsextremen und rechtsradikalen Strömungen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Politischer Werdegang

Rieger begann seine politische Karriere bereits als Jurastudent, als er 1968 der Gruppe Aktion Oder-Neiße und im darauffolgenden Jahr dem Bund Heimattreuer Jugend beitrat. 1970 war er Mitbegründer eines CSU-Freundeskreises (siehe Vierte Partei). 1972 wurde er Vorstandsmitglied im Nordischen Ring, Vorsitzender der Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik und Verhaltensforschung e.V. mit Sitz in Ellerau und Herausgeber der Zeitschrift Neue Anthropologie, in der auch etablierte Wissenschaftler wie die Verhaltensforscher Konrad Lorenz, Irenäus Eibl-Eibesfeldt und Hans Jürgen Eysenck sowie der Arthur R. Jensen, Psychologieprofessor in Berkeley, publizierten. Des Weiteren übernahm Rieger Funktionen in der NPD, der seit 1994 verbotenen Organisation Wiking-Jugend und der 1995 verbotenen FAP. 1989 stieg er zum Hauptfunktionär und Vorsitzenden der völkischen „Artgemeinschaft” und „Schriftleiter” von deren Organ, der Nordischen Zeitung, auf. Ferner ist er verantwortlich für die Mitteilungen des Deutschen Rechtsschutzkreises/Deutsche Rechtsschutzkasse (DRSK) sowie führendes Mitglied im Norddeutschen Ring und der Northern League. Darüber hinaus trat er auch als Redner unter anderem bei der Nationalistischen Front auf und war am Aufbau des Nationalen Einsatz-Kommandos (NEK) von Meinolf Schönborn beteiligt, einem Vorgänger der Anti-Antifa.

1991 wurde er Vorstandsmitglied von Heide-Heim e.V, dem Trägerverein eines Geländes in Hetendorf. Hier richtete Rieger als Organisator bis zu ihrem Verbot 1998 die „Hetendorfer Tagungswochen”, die zur sog. Sommersonnenwende stattfand, sowie ein Pfingstlager für Deutsche, aus. Neben den politischen Schulungen wurden hier auch Wehrsportübungen abgehalten.

2006 wurde er auf dem Bundesparteitag der NPD in den Parteivorstand gewählt, wo er das Amt "Referat Außenpolitik" ausführt.

[Bearbeiten] Rieger als Rechtsanwalt

1975 begann Rieger seine Tätigkeit als Rechtsanwalt mit einer eigenen Anwaltskanzlei. Er ist Mitglied des seit 1992 bestehenden und von der Hamburger Anwältin Gisela Pahl geleiteten Deutschen Rechtsbüros, einer Vernetzung mehrerer rechtsextremer Anwälte. Seit den 1970er Jahren hat Rieger bundesweit zahlreiche Rechtsextremisten und Holocaustleugner vor Gericht bzw. in Verwaltungsverfahren vertreten, darunter Michael Kühnen, Christian Worch, Horst Mahler, Thies Christophersen, Ernst Zündel, Jürgen Mosler und Berthold Dinter.

Zu seinen Taktiken zählt insbesondere die Verschleppung von Prozessen. So verlangte er beispielsweise 1993 in einem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart gegen die Gründer des Komitees zur Vorbereitung der Feierlichkeiten zum 100. Geburtstag Adolf Hitlers (kurz KAH) die Vernehmung von 500 Zeugen, woraufhin er als Pflichtverteidiger abgelöst wurde. In dem Prozess vor dem Landgericht Cottbus gegen die jugendlichen Rechtsextremisten, die im Februar 1999 den algerischen Asylbewerber Farid Guendoul - in der deutschen Presse fast ausschließlich bekannt als Omar Ben Noui - durch Guben gehetzt und ihn in den Tod getrieben hatten, stellte die Verteidigung unter Beteiligung Riegers nicht weniger als 43 Befangenheitsanträge und Besetzungsrügen. Inzwischen ist dieser Taktik kein großer Erfolg mehr beschieden. Denn Rieger hat viel mit beigetragen, als Verteidiger in einem mehrjährigen Strafprozeß vor dem LG Hamburg, dass der Beschluß des BGH (-5 StR 129/05)[1] zustande kam: sinngemäß "Bei zur Prozeßverschleppung gestellten Beweisanträgen ist es zur Verhinderung weiterer Verfahrensverzögerung möglich, den Verfahrensbeteiligten eine Frist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist werden danach gestellte Beweisanträge erst in der Urteilsbegründung beschieden." Ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte.

[Bearbeiten] Eigene Publikationen und Thesen

1969 verfasste er unter einem Pseudonym das Buch Rasse - Ein Problem auch für uns, das 1972 indiziert wurde.

Auf zahlreichen Veranstaltungen der rechtsextremistischen und neonazistischen Szene verbreitet er seine Thesen über seine Meinung, der Holocaust habe nicht stattgefunden. Obgleich Rieger seine holocaustleugnenden Thesen in aggressiver Form verficht, ist es ihm in der Vergangenheit immer wieder gelungen, dies in so kleinen Zirkeln zu halten, dass es zu keinen Gerichtsverfahren deswegen gegen ihn gekommen ist.

Im Zusammenhang mit der Wanderausstellung Verbrechen der Wehrmacht äußerte Rieger: „In den 50ern hätte man die Ausstellung kurz und klein geschlagen, und Reemtsma wäre am nächsten Baum aufgehängt worden.

2004 schrieb Jürgen Rieger das Vorwort zur zweiten russischen Auflage von Hans F.K. Günther (Hans F.K. Günther. Ausgewählte rassenkundliche Werke), in dem Rieger rassenkundliche Thesen in der Tradition nationalsozialistischer Rassenideologie vertritt.

In den letzten Jahren sind folgende geopolitische Artikel von Jürgen Rieger in der ‚Nordischen Zeitung’ erschienen: „Amerikas Kreuzzug in den Dritten Weltkrieg” und „Kampf der Kulturen – Kampf der Religionen?”.

Im Februar 2006 erschien – gleichzeitig in deutscher und russischer Sprache - der neue Artikel von Jürgen Rieger „Deutschland und Rußland – von einem nationalen Deutschen gesehen”. Dieser Artikel wurde in der allrussischen gesellschaftlich-politischen Zeitung 'Za Russkoje Delo' ('Für die Russische Sache') Nr. 3 (135), April 2006, St.-Petersburg und in der Zeitschrift des russischen konservativen Gedankens 'Zolotoj Lew' ('Der Goldene Löwe') Nr. 77-78, April 2006 veröffentlicht.

[Bearbeiten] Strafverfahren gegen Rieger

Rieger selbst wurde mehrfach rechtskräftig verurteilt: 1971 war er an der vorgetäuschten Entführung von Berthold Rubin (DVU) beteiligt. 1974 wurde er wegen Volksverhetzung und schwerer Körperverletzung angeklagt, jedoch zunächst von einem Würzburger Gericht freigesprochen. Im selben Jahr wurde Rieger allerdings wegen zwei Fällen der Körperverletzung im Zusammenhang mit einer Demonstration der „Aktion Widerstand” am 31. Oktober 1970 in Würzburg zu einer Geldstrafe von 3.500 Mark verurteilt.

1981 behauptete er im Verfahren gegen seinen Mandanten, den SS-Sturmbannführer Arpad Wiegand, dass im Warschauer Ghetto kein Jude verhungert wäre, hätten die Ghetto-Insassen untereinander Solidarität geübt. Daraufhin wurde über Rieger zunächst eine Geldstrafe verhängt, diese jedoch vom Bundesgerichtshof 1987 aufgehoben, da ihm zugute gehalten wurde, als Verteidiger in „Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) seines Mandanten” gehandelt zu haben.

1989 wurde Rieger vom Landgericht Hamburg wegen anwaltlichen Parteiverrats (strafbarer Verrat der Interessen seines Mandanten zugunsten der Gegenpartei) rechtskräftig zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Nachdem er 1993 in einem mit Sig-Runen versehenen Fahrzeug der Wehrmacht durch Reinbek bei Hamburg gefahren war, wurde er im darauffolgenden Jahr wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole zu einer Geldstrafe in Höhe von 14.400 Mark verurteilt.

1996 hatte Rieger den Hamburger Neonazi Thomas Wulff in einer Strafsache wegen Volksverhetzung vertreten, da dieser in dem neonazistischen Blatt index den Judenmord geleugnet hatte. Zur Entlastung seines Mandanten hatte Rieger daraufhin beantragt, als Sachverständigen einen Diplom-Chemiker zu vernehmen, der die These untermauern werde, dass unter dem Naziregime im Zweiten Weltkrieg Vergasungen von Menschen in Auschwitz mit Zyklon B „nicht stattgefunden” hätten. Daraufhin wurde er selber wegen Volksverhetzung angeklagt. Der Fall sollte im Jahr 2000 vor dem Landgericht Hamburg zur Verhandlung kommen, doch blieb der Verteidiger Riegers, Rechtsanwalt und stellvertretender NPD-Bundesvorsitzender Günther Eisenecker aus Goldenbow bei Ludwigslust, dem Termin am 7. Juni 2000 ohne Entschuldigung fern. Das Verfahren gegen Rieger endete zunächst mit einem Freispruch, doch hob der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes im April 2002 diesen auf (Az. 5 StR 485/01). Das Verfahren wegen Volksverhetzung wurde an eine andere Kammer des Landgerichts Hamburg zur neuerlichen Verhandlung verwiesen. Dieses Verfahren endete im April mit einer Verurteilung Riegers zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 42 Euro, wobei dem Angeklagten strafmildernd zugute kam, dass die Tat bereits sieben Jahre zurücklag.

[Bearbeiten] Jürgen Rieger und die Bundeswehr

Wie der Aussteiger aus der Neonaziszene Ingo Hasselbach berichtete, hatte Rieger im Sommer 1990 auf einem Bundeswehrgelände, der Wagrien-Kaserne im schleswig-holsteinischen Putlos, eine Wehrsportübung organisiert, die als Treffen von „Liebhabern militärischer Fahrzeuge” angemeldet worden war. Laut dessen Angaben hatten daran 60 Neonazis teilgenommen. Die Bundeswehr stellte für Schießübungen großzügig Schreckschussmunition zur Verfügung, beteiligte sich mit eigenen Geländewagen an einem Wettrennen und lud anschließend zu einer Grillparty in der Kaserne ein und ließ die Neonazis nach reichlich Alkoholgenuss auch noch dort übernachten. Zu dem Umtrunk sollen die Gäste nach Hasselbach in SS-Uniform erschienen sein.

[Bearbeiten] Die Immobilien

Rieger hat in der Vergangenheit immer wieder teure Immobilien erstanden, die als Tagungs- und Versammlungszentren für Treffen der Rechtsextremisten und Neonazis geplant waren und sind. Als Käufer tritt in fast allen Fällen die von ihm gegründete Wilhelm-Tietjen-Stiftung für Fertilisation Ltd. mit Sitz in London auf, die sich der „Fruchtbarkeitsforschung” verschrieben hat und kinderlosen Ehepaaren zu Kindern verhelfen soll. Die Herkunft des Geldes ist nicht geklärt; dass es durch seine Kanzlei erwirtschaftet wurde, wird aber bezweifelt.

Bereits 1978 war er an dem Kauf des Anwesens in Hetendorf beteiligt, das sich im Besitz des Bundes befunden hatte.

1995 erwarb er in der Nähe von Mariestad in Südschweden für ca. drei Millionen Deutsche Mark (ca. 1,6 Millionen Euro) das Anwesen „Sveneby Säteri”, ein burgähnliches Herrenhaus mit 650 Hektar Land. Angeblich sind wegen der dort angesiedelten ökologischen Schweinezucht, die Rieger mit übernommen hat, trotz Protesten der schwedischen und der deutschen Regierung, EU-Gelder in Höhe von jährlich 300.000 Mark an ihn geflossen. Obgleich Rieger versucht hatte, per Anzeige „reinrassige” Deutsche zur Umsiedlung dorthin zu bewegen, die fernab von schädlichen Einflüssen germanische Nachkommen großziehen sollten, ist dieses Projekt bislang nicht erfolgreich. Offensichtlich fanden sich nicht genügend Umsiedler. Stattdessen wurde im Herbst 2003 bekannt, dass sich nun schwedische Neonazis in der Gegend des Anwesens konzentrierten, nachdem der führende schwedische Rechtsextremist Klas Lund ein weiteres Gelände von 650 Hektar in unmittelbarer Nähe des Gutes Sveneby erworben hatte. Bis November 2003 waren mindestens vier Personen aus dem Führungskreis der „Schwedischen Widerstandsbewegung” (SMR) dort eingezogen, einer Nachfolgeorganisation der antisemitischen Gruppe Weißer Arischer Widerstand. Nach schwedischen Angaben hatten die SMR und die „Nationalsozialistische Front” (NSF) in geheimen Lagern in den Wäldern Waffentechnik und Selbstverteidigung trainiert. Nach Angaben der Zeitung Expressen brannte in der Nacht auf den 7. Dezember 2003 ein Teil des Hauptquartiers der schwedischen Neonazis auf dem Gutshof von Rieger nieder. Autonome Gruppen gaben gegenüber dem Blatt an, das Feuer sei „höchstwahrscheinlich” gelegt worden.

Doch auch in Deutschland sind in den letzten Jahren mehrere Immobilien in den Besitz Riegers gelangt und dienen häufig ähnlichen Zwecken bzw. zunächst lediglich als Geldanlage. 1999 hatte er einen angeblich etwa 2 Millionen Euro teuren Gebäudekomplex mit einem Kino in Hameln erworben, zu denen auch Wohnungen und mehrere Ladengeschäfte gehörten. Als Rieger dort im Jahr 2005 eine Tagung mit bekannten Neonazi-Größen und "volkstümlicher" Musik veranstalten wollte, wurde diese mit der Begründung, in dem Gebäude seien Baumängel festgestellt worden, vom Landgericht Lüneburg verboten. Als Zeichen des Protestes gegen den Plan organisierten die Bewohner Hamelns zudem einen "Ring um die Altstadt", der Ablehnung gegenüber Rieger und Neonazis im allgemeinen demonstrieren sollte.

Ende 2003 kam das Schützenhaus im thüringischen Pößneck für 360.000 Euro hinzu, das Rieger über die „englische Kulturstiftung” in London bei einer Immobilienauktion ersteigert hatte. In dem Haus haben ein Restaurant, eine Disco, ein Biergarten und ein Festsaal für über 500 Personen Platz. Der Kauf wurde erst bekannt, nachdem Rieger den Vertrag für einen türkischen Dönerstand, der ebenfalls in dem Haus eingemietet war, kündigen ließ. Nach eigenen Angaben plant der Anwalt, hier ein „Bildungszentrum zu errichten” [2]. Damit würde auch in Pößneck ein neonazistisches Zentrum für Tagungen, Kongresse und Musikveranstaltungen entstehen. Bereits 2004 waren verstärkte rechtsextreme Aktivitäten und Übergriffe in der Stadt zu verzeichnen.

Im Juli 2004 wurde bekannt, dass Rieger in Dörverden/Niedersachsen ein mit alten Wirtschaftsgebäuden bebautes ehemaliges Bundeswehrgrundstück, den „Heisenhof”, erworben hat. Aufgrund fehlender baurechtlicher Genehmigungen ist die Nutzung der Immobilie bislang jedoch nur eingeschränkt möglich.

Der geplante Ankauf eines ehemaligen Hotels in Delmenhorst durch die Wilhelm-Tietjen-Stiftung für Fertilisation Ltd. sorgt im August 2006 für großes Aufsehen. Rieger soll als Bevollmächtigter der Stiftung für das Objekt 3,4 Millionen Euro geboten haben, obwohl der Verkehrswert der Immobilie nur bei 1,5 Mio. Euro liegen soll.

Auf Grund von angeblichen Querelen mit der Stadt Delmenhorst hat sich der Noch-Eigentümer des Hotels, Günter Mergel bereit erklärt, den Hotelbau der Wilhelm-Tietjen-Stiftung gegen Übernahme der Verbindlichkeiten zu überlassen, die Bemühungen der Delmenhorster wären damit gescheitert.

Außerdem besitzt Rieger Immobilien in Schleswig-Holstein (Hummelfeld) und in Mecklenburg-Vorpommern.

[Bearbeiten] Rudolf-Heß-Gedenkmarsch

Jürgen Rieger ist Hauptorganisator des Rudolf-Heß-Gedenkmarsches, welcher jährlich in der Stadt Wunsiedel in Oberfranken (Bayern) stattfindet. Er wurde auch schon viele Jahre aktiv auf der Demo beobachtet. Sehr viele internationale Faschisten beteiligen sich am Gedenkmarsch und reisen aus Ländern wie zum Beispiel Frankreich, Italien, Spanien oder Portugal an. Im Jahre 2004 erlebte der Marsch seinen Höhepunkt, als nach Polizeiangaben sich etwa 5.000 Rechtsradikale beteiligten. Mehr als doppelt soviele Antifa-Aktivisten, sowie der Bürgermeister (CSU) von Wunsiedel beteiligten sich ebenfalls aktiv, jedoch friedlich, an den linken Gegendemonstrationen und Sitzdemos. Es zeigt sich, dass diese Gegendemonstrationen ihr Ziel nicht verfehlen. Zwar hat Rieger bei der Polizei bis 2010 schon die Rudolf-Heß-Märsche angemeldet, doch wurde 2005 der Marsch, der für den 28. August 2005 angesetzt war, vom Bundesverfassungsgericht aufgrund NS-Verherrlichung untersagt und dies dürfte Rieger auch in den nächsten Jahren Probleme bereiten, seine Märsche durchzuführen.

[Bearbeiten] Zitate

„Die Neger haben einen Intelligenzquotienten, die amerikanischen Neger von durchschnittlich 85%. Und das ist etwa die Hälfte zwischen Schwachsinn und normal begabt.“ Auf einer NPD Wahlkampfveranstaltung im Jahr 2006 [1]

[Bearbeiten] Publikationen Riegers

  • Rasse - Ein Problem auch für uns (1969)
  • Jürgen Riehl (Pseudonym): Funkenflug - Handbuch für nationale Aktivisten
  • Bekenntnis unserer Art (1991)
  • Von der christlichen Moral zu einer biologisch begründeten Ethik (1992)
  • Sittengesetz unserer Art (2003)
  • Über Sinn und Gestaltung altgläubigen Feiern und Feste (2004)

[Bearbeiten] Literatur

  • Juliane Wetzel, "Die Maschen des rechten Netzes. Nationale und internationale Verbindungen im rechtsextremen Spektrum", in: Rechtsextremismus in Deutschland. Voraussetzungen, Zusammenhänge, Wirkungen, hrsg. v. Wolfgang Benz, 4. Aufl., München 1994, S. 154-178, hier S. 171.
  • Thomas Grumke/Bernd Wagner (Hsg.): Handbuch Rechtsradikalismus, Opladen, 2002, S. 300 - 302.


[Bearbeiten] Quellen

  1. NDR.de

[Bearbeiten] Weblinks

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