Großadmiral
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Großadmiral war der höchste Dienstgrad in der Kaiserlichen Marine, der österreichisch-ungarischen Marine und der Kriegsmarine. Äußeres Zeichen der Großadmiralswürde ist der Großadmiralstab.
Der Rang entstand auf Bitten der Kaiserlichen Marine, die einem dem Generalfeldmarschall gleichwertigen Rang haben wollte. Am 3. Mai 1900 nahm Wilhelm II. den Rang an und führte ihn somit ein.
Der erste Admiral, der in der deutschen Flotte zum Großadmiral ernannt wurde, war Hans von Koester. Die Ernennung erfolgte am 28. Juni 1905. Der Rang wurde bis zum Ende des Kaiserreiches viermal an Admirale und zweimal ehrenhalber vergeben.
In der Marine Österreich-Ungarns wurde der Rang an einen Admiral und einmal ehrenhalber vergeben.
Im Dritten Reich wurde der Rang am 1. April 1939 für Erich Raeder wieder eingeführt. Nach dessen Entlassung wurde Karl Dönitz unter Überspringen des Ranges eines Generaladmirals am 31. Januar 1943 zum Großadmiral befördert.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Kaiserliche Marine
- 3. Mai 1900 - Wilhelm II. (1859-1941) ehrenhalber
- 28. Juni 1905 - Hans von Koester (1844-1928)
- 13. Juli 1905 - Oskar II. König von Schweden und Norwegen (1829 - 1907) ehrenhalber
- 4. September 1909 - Heinrich Prinz von Preußen (1862-1929)
- 27. Januar 1911 - Alfred von Tirpitz (1849-1930) Rang und Titel, aber kein Patent (war nicht zum Tragen eines Großadmiralstabes berechtigt)
- 31. Mai 1918 - Henning von Holtzendorff (1853-1919)
[Bearbeiten] Österreich-Ungarn
- 5. Mai 1916 - Anton Haus (1851-1917)
- 1. November 1916 - Karl Erzherzog von Österreich (1887-1922) ehrenhalber
[Bearbeiten] Kriegsmarine
- 1. April 1939 – Erich Raeder (1876–1960)
- 31. Januar 1943 – Karl Dönitz (1891–1980)