Garantieerklärung
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Folgendes muss noch verbessert werden: Redundanz zu Garantie --Wo st 01 (2006-11-12 16:38 CEST) 16:38, 12. Nov. 2006 (CET)
Die Garantie ergibt sich wie die Bürgschaft aus einem einseitig verpfichtenden Schuldvertrag. Der Unterschied zur Bürgschaft liegt darin, dass die Garantie nicht akzessorisch ist. Die Verpflichtung des Garanten hängt somit nicht vom Bestehen einer Forderung ab. Sie ist damit größer als die eines Bürgen.
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