Freie Strecke
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Der Begriff Freie Strecke hat mehrere Bedeutungen:
- Im Straßenbau gelten Landstraßen (Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraße (Bayern, Sachsen, Thüringen) oder Gemeindestraßen) als freie Strecke, wenn diese weder Knotenpunkt, noch Ortsdurchfahrt sind. Auf der freien Strecke wird die Straße nach der RAS-L (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Linienführung), trassiert. Es gilt in Deutschland im Allgemeinen die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, außer, wenn z.B. Kurven oder Berge die optimale Trassierung verhindern.
- Bei der Eisenbahn bezeichnet der Begriff freie Strecke einen Teil der Bahnanlagen. Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung unterscheidet zwischen Bahnanlagen der Bahnhöfe, der freien Strecke und sonstigen Bahnanlagen. Als Grenze zwischen Bahnhof und freier Strecke gilt der Standort des Einfahrsignals oder der Trapeztafel (Signal Ne 1), die an Nebenbahnen ohne Einfahrsignale aufgestellt sein kann, sonst die erste Weiche des Bahnhofs.