Fragestunde
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Die Fragestunde ist ein Begriff aus dem Parlamentarismus und kennzeichnet die Möglichkeit, vor dem Plenum außerhalb von politischen Debatten Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten. Unterschieden werden die Abgeordneten-Fragestunde im Deutschen Bundestag und die Bürger-Fagestunde im kommunalpolitischem Bereich.
[Bearbeiten] Abgeordneten-Fragestunde
In der Regel können die Mitglieder des Bundestags am Donnerstagnachmittag zwischen 14 und 15 Uhr an die Minister mündliche Fragen stellen. Diese Fragen müssen am Donnerstag vor 11 Uhr dem Kammervorsitzenden mitgeteilt werden. Dieser befindet darüber, ob die Fragen zulässig sind oder nicht. Um die Fragestellung kurz und bündig zu halten, müssen die Redner ihre Fragen und Antworten "aus dem Stegreif" formulieren. Opposition und Regierung kommen der Reihe nach zu Wort. Die gesamte Redezeit je Frage und Antwort darf 5 Minuten nicht überschreiten.
Ähnliche Regelungen können auch bei Länder-, Kreis- und kommunalen Parlamenten angewendet werden. Dies liegt im Ermessen der jeweiligen parlamentarischen Geschäftsordnung.
[Bearbeiten] Bürger-Fragestunde
Eine Kommune kann in seiner parlamentarischen Geschäftsordnung die Möglichkeit zur Bürger-Fragestunde einräumen. Sie muss außerhalb der angesetzten Tagesordnung (meist vorher) erfolgen, damit Fragen und Antworten nicht in die politische Meinungsbildung einfließen.
Themen der Politik spielen in den Bürger-Fragestunden eine Nebenrolle. Im Vordergrund stehen vielmehr Fragen, die sich auf einzelne Vorkommnisse beziehen oder Probleme von regionaler oder lokaler Bedeutung ansprechen.