Eingemeindung
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Mit Eingemeindung bezeichnet man die Vergrößerung einer Stadt oder Gemeinde durch die Hinzufügung von Städten oder Gemeinden aus ihrem Umland. Auf diese Weise wird aus einer zuvor unabhängigen Gemeinde ein Ortsteil/Stadtteil, der in der Regel den Namen der ursprünglichen Gemeinde beibehält. Diese Ortsteile erhalten teilweise auch eine politische Vertretung, den Ortsrat, Ortsbeirat oder Stadtbezirksrat. Je nach Größe der Ortsteile werden dann manchmal mehrere Ortsteile zu einer Ortschaft oder zu einem Stadtbezirk zusammengefasst.
Eingemeindungen erfolgen meist aus finanziellen oder kommunalpolitischen Gründen und werden von den Bürgern der eingemeindeten Ortschaften oft als negativ empfunden, da sie mit einem Verlust ihrer Unabhängigkeit einhergehen.
Oftmals steht die Eingemeindung in Verbindung mit einer Kommunalreform, bei der Tausende von kleineren Gemeinden größeren Städten zugeordnet oder zu Großgemeinden zusammengefasst wurden. Auch Städte wurden von größeren benachbarten Städten eingemeindet, z. B. Harburg zu Hamburg, Charlottenburg zu Berlin, Wattenscheid zu Bochum, Fallersleben zu Wolfsburg.
Der gegenteilige Prozess ist die Ausgemeindung.
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[Bearbeiten] Deutschland
Seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts wurden zunehmend kleinere Dörfer zu näherliegenden Städten eingemeindet. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten erfolgten auch politisch motivierte Zwangseingemeindungen, wie z. B. Eibingen im Rheingau zu Rüdesheim am Rhein. Im Zuge der Gemeindereform in den siebziger Jahren wurde die Zahl der Gemeinden in den alten Bundesländern durch Zusammenschlüsse und Eingemeindungen von 24.282 (1968) auf 8.513 (2004) verringert. Auch diese Zusammenschlüsse erfolgten nicht immer nach dem Prinzip der Freiwilligkeit, und sorgen teilweise noch heute für Unmut in der Bevölkerung der ehemaligen Gemeinden. In Ostdeutschland fanden in den 1990er und 2000er Jahren umfangreiche Gemeindegebietsreformen statt. Neben dem bezweckten Wegfall kleinster Verwaltungseinheiten wurde dieses Mittel auch bei überschuldeten Kommunen, wie z.B. der Gemeinde Kittlitz oder der Stadt Siebenlehn in Sachsen angewandt.
[Bearbeiten] Österreich
Eingemeindungen sind laufend während des 19. und 20. Jahrhundert durchgeführt worden. So wurden in Wien laufend die ehemaligen Vororte, die noch kleiner waren als die heutigen Wiener Gemeindebezirke eingemeindet. Aber auch bei den anderen Städten war dies der Fall.
Bei den Gemeindereformen wurden aber auch meist mehrere kleinere Katastralgemeinden zu einer Großgemeinde zusammengeschlossen.
Aufgrund des ausufernden Wachstums (vor allem Einkaufszentren und billige Gewerbeflächen) von "Speckgürtelgemeinden" rund um die Großstädte (Prominenteste Beispiele: Wals bei Salzburg; Pasching bei Linz; Vösendorf bei Wien) und des damit verbundenen Kaufkraftabfluss entstehen massive infrastrukturelle und wirtschaftliche Probleme für die Regionen. Raumordnungsexperten fordern in Österreich längst schon neue Gemeindegebietsreformen, stoßen aber bei den Politikern in Österreich weitgehend noch auf taube Ohren, da das Raumordnungsmittel "Eingemeindung" oft als negativ verstanden wird.
[Bearbeiten] Links
Manfred Krapf, Eingemeindung, in: Historisches Lexikon Bayerns
[Bearbeiten] Literatur
- Hamann Philipp: Gemeindegebietsreform in Bayern - Entwicklungsgeschichte, Bilanz und Perspektiven, Utz Verlag, München 2005, ISBN 3-8316-0528-9
- Hans Joachim von Oertzen und Werner Thieme (Hrsg.): Die kommunale Gebietsreform. Schriftenreihe, Nomos, Baden-Baden 1980-1987
- Landtag NRW: "Der Kraftakt: Kommunale Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen; Düsseldorf 2005; Schriftenreihe des Landtags, Bd. 16; (ohne ISBN), Online-Bestellung