Editionspflicht
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Die Editionspflicht im Zivilrecht ist die Pflicht einer Partei, Dokumente und Urkunden gegenüber einer anderen Partei oder gegenüber dem Richter offenzulegen. Dies kann zum Beispiel auf richterliche Anordnung geschehen. Sie ist nahe verwandt mit der Auskunftspflicht - wo es aber nur um Informationen, aber nicht um Papiere geht.
In einem Scheidungsprozess kann es etwa vorkommen, dass ein Ehepartner gezwungen wird, Kontoauszüge herauszugeben; oder ein Stipendiat muss Schulzeugnisse einreichen.