Dorfgebiet
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Unter Dorfgebiet wird ein Baugebiet verstanden, welches nach § 5 der deutschen Baunutzungsverordnung der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben vorgesehen ist. Zudem sind nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und Handwerksbetriebe, welche der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienen, hier erlaubt.
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