Diskussion:Dolmetscher
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"Mit diesem Fremdwort wird (übrigens nur in Deutschland) eine Person bezeichnet, die im Gegensatz zum Übersetzer (eigentlich das dafür entsprechende dt. Wort) gesprochenen Text mündlich oder mittels Gebärdensprache von einer Sprache (meist seiner Muttersprache) in eine andere überträgt." Alte Version des Absatzes wurde wiederhergestellt, da:
- Dolmetscher kein Fremdwort ist, ein Blick in den Duden genügt.
- Das Deutsche beileibe nicht die einzige Sprache ist, in der zwischen Übersetzern und Dolmetschern unterschieden wird, eine Unterscheidung, die im Übrigen richtig und sinnvoll ist.
- Dolmetscher arbeiten nicht "meist" aus der Mutter- und die Fremdsprache, sondern vorwiegend (wenn auch nicht ausschließlich) IN ihre Muttersprache.
--Adrechsel 15:35, 3. Feb 2006 (CET)
Ich schlage vor, die Unterpunkte "Dolmetscharten", "Geschichte" und "Weblinks" in den Eintrag "Dolmetschen" (bisher nur eine Weiterleitung hierher) zu verschieben, analog zu Übersetzer/Übersetzung. Adrechsel 14:53, 7. Dez 2005 (CET)
Folgende Texte gelöscht:
Ein Dragoman ist ein dolmetschender Reiseführer im Nahen Osten.
- Dragoman hat einen eigenen Artikel. Die Definition bringt nicht viel neue Information für diesen Artikel.
Der Italiener Giuseppe Mezzofanti (1774-1849) sprach angeblich über 60 Sprachen. Dies ist, wenn es stimmt, die bisher höchste Anzahl von Sprachen, die ein Mensch je sprach.
- Herr Mezzofanti war kein Dolmetscher. Die Tatsache, dass er möglicherweise sehr viele Sprachen sprach, ist für diesen Artikel nicht sehr relevant.
Man kann viele Sprache sprechen, keine hiervon jedoch beherrschen. Die Frage ist immer, wie gut man eine Sprache spricht. Beschränke ich mich auf das Erlernen des Überlebensnotwendigen, kann man ohne größeren Aufwand 60 Sprachen erlernen. Das annähernde Niveau der eigenen Muttersprache wird man hierbei nie erreichen. Zum professionellen Dolmetschen ist dies jedoch erforderlich.
Ist "Dolmetscher" nicht mit "dual matcher" verwandt? Fgb 15:57, 7. Apr 2005 (CEST)
- Nein. Im Englischen heißt der Dolmetscher "interpreter". Adrechsel 14:53, 7. Dez 2005 (CET)
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[Bearbeiten] Etymologie
Ich habe mal versucht, die unübersichtlich dargestellte Etymologie als eigenen Absatz zu „verdolmetschen“. Wäre schön, wenn sich das noch einmal jemand mit türkischen und/oder arabischen Sprachkenntnissen ansehen könnte. Gruß, Feinschreiber ?+! 14:58, 23. Mär 2006 (CET)
[Bearbeiten] Definition von Dolmetscher
Laut Artikel ist ein Dolmetscher ein Sprachmittler, der einen gesprochenen Text mündlich oder durch Zeichensprache in eine Zielsprache überträgt. Das widerspricht aber der gesetzlichen Definition. Nach Art.1 Abs.2 BayDolmetschergesetz umfasst die Tätigkeit von Dolmetscher die mündliche und schriftliche Übertragung einer Sprache; die Tätigkeit von Übersetzter nur die schriftliche Übertragung einer Sprache. Gruß fsh
- Der Gesetzestext beruht auf einer heute überholten Begriffsbestimmung. Etwa bis Mitte des 20. Jh. hatte Dolmetscher tatsächlich diese Doppelbedeutung; der Begriff bezeichnete Sprachmittler als solche und wurde für Übersetzer und Dolmetscher gleichermaßen verwendet. Die moderne Definition ist aber heutzutage unumstritten und wird auch im Bereich von Behörden und Justiz in der Regel so angewendet. Jordi 00:04, 4. Sep 2006 (CEST)
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- Nähkästchen: Im Übrigen klingt die gesetzliche Definition auch ein wenig "unlogisch", wenn man sagt, das D. mündlich und schriftlich und Ü. nur schriftlich übertragen. Möglicherweise ist es so, dass D. nach der bayrischen Prüfungsordnung immer auch Ü. sein müssen, das weiß ich nicht, wäre aber denkbar. Auch schließt die Dolmetschertätigkeit natürlich in gewissem Umfang auch schriftliches Arbeiten ein, angefangen bei Notizen bis hin zu vorbereitenden Übersetzungen von fertigen Vorträgen, Referenzmaterial etc. In der Praxis ist es so, dass die meisten D. auch (manche mehr, manche weniger) Übersetzungen anfertigen und eigentlich alle allg. beeidigten D., die ich kenne, sind gleichzeitig auch als Ü. "ermächtigt" (wie es bei uns in NRW heißt) bzw. ver-/beeidigt oder was auch immer. Umgekehrt ist es seltener, weil man professionelles Dolmetschen im Grunde nur beherrschen kann, wenn man dafür speziell ausgebildet ist, auch als guter Übersetzer lernt man das nicht einfach durch Learning by Doing (natürlich sind auch Dolmetscher keineswegs automatisch gute Übersetzer, aber das Übersetzen kann man leichter durch Praxis einüben als das Dolmetschen). Deshalb sind Profi-Dolmetscher meist Leute, die Ü/D studiert haben, während es bei reinen Übersetzern sehr viel mehr Quereinsteiger gibt. Ich selber z.B. übersetze zu 95 % und dolmetsche nur in einer meiner vier Arbeitssprachen (nämlich der, die ich quasi muttersprachlich beherrsche) und auch nur in ganz bestimmten Situationen (Gesprächs- und Verhandlungsdolmetschen im kleinen Kreis, bei Führungen und bei Gerichten und Notaren), aber nicht simultan oder aus der Kabine. Grundsätzlich ist aber richtig, dass sich die Tätigkeitsgebiete trotz der fundamentalen Unterschiede natürlich in der Praxis überschneiden und dass in der Öffentlichkeit und auch bei Behörden oftmals Unklarheit über die genaue Differenzierung, die Aufgaben und Arbeitstechniken der verschiedenen Sprachmittlersparten herrscht.
Jordi 14:32, 4. Sep 2006 (CEST)
- Nähkästchen: Im Übrigen klingt die gesetzliche Definition auch ein wenig "unlogisch", wenn man sagt, das D. mündlich und schriftlich und Ü. nur schriftlich übertragen. Möglicherweise ist es so, dass D. nach der bayrischen Prüfungsordnung immer auch Ü. sein müssen, das weiß ich nicht, wäre aber denkbar. Auch schließt die Dolmetschertätigkeit natürlich in gewissem Umfang auch schriftliches Arbeiten ein, angefangen bei Notizen bis hin zu vorbereitenden Übersetzungen von fertigen Vorträgen, Referenzmaterial etc. In der Praxis ist es so, dass die meisten D. auch (manche mehr, manche weniger) Übersetzungen anfertigen und eigentlich alle allg. beeidigten D., die ich kenne, sind gleichzeitig auch als Ü. "ermächtigt" (wie es bei uns in NRW heißt) bzw. ver-/beeidigt oder was auch immer. Umgekehrt ist es seltener, weil man professionelles Dolmetschen im Grunde nur beherrschen kann, wenn man dafür speziell ausgebildet ist, auch als guter Übersetzer lernt man das nicht einfach durch Learning by Doing (natürlich sind auch Dolmetscher keineswegs automatisch gute Übersetzer, aber das Übersetzen kann man leichter durch Praxis einüben als das Dolmetschen). Deshalb sind Profi-Dolmetscher meist Leute, die Ü/D studiert haben, während es bei reinen Übersetzern sehr viel mehr Quereinsteiger gibt. Ich selber z.B. übersetze zu 95 % und dolmetsche nur in einer meiner vier Arbeitssprachen (nämlich der, die ich quasi muttersprachlich beherrsche) und auch nur in ganz bestimmten Situationen (Gesprächs- und Verhandlungsdolmetschen im kleinen Kreis, bei Führungen und bei Gerichten und Notaren), aber nicht simultan oder aus der Kabine. Grundsätzlich ist aber richtig, dass sich die Tätigkeitsgebiete trotz der fundamentalen Unterschiede natürlich in der Praxis überschneiden und dass in der Öffentlichkeit und auch bei Behörden oftmals Unklarheit über die genaue Differenzierung, die Aufgaben und Arbeitstechniken der verschiedenen Sprachmittlersparten herrscht.
Nota bene: Eine gesetzliche "Prüfungsordnung für Dolmetscher" gibt es auch nur in bestimmten Ländern (Bayern und ich weiß nicht genau, ob und wo noch, jedenfalls nicht überall). Jordi 00:42, 4. Sep 2006 (CEST)
- Noch was zu Jordis Nähkästchen: Dass „beidigte“ oder „ermächtigte“ Dolmetscher in der Regel auch gleich für Behörden übersetzen dürfen, liegt meines Erachtens daran, dass Dolmetschen ohne genaueres Nachdenken für „schwieriger“ gehalten wird. Also geht man davon aus, dass ein Dolmetscher wohl auch übersetzen können muss, umgekehrt jedoch nicht (was durchaus nicht die Regel ist). Auch bei den Dolmetschern gibt es übrigens durchaus Quereinsteiger.--Margit Brause 08:42, 5. Sep 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Wer bestellt Dolmetscher; Kosten
Im Artikel steht, dass der Dolmetscher von Gerichts wegen herangezogen werde. Besteht auch die Möglichkeit, dass die Partei, die der deutschen Sprache nicht kundig ist, einen Dolmetscher ihres Vertrauens auf eigene Kosten hinzuzieht? Wie ist das bei Behörden (z.B.Polizei)? In §23 Abs.2 VwVfG heißt es:
Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorgelegt, soll die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung verlangen. In begründeten Fällen kann die Vorlage einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten Übersetzung verlangt werden. Wird die verlangte Übersetzung nicht unverzüglich vorgelegt, so kann die Behörde auf Kosten des Beteiligten selbst eine Übersetzung beschaffen. Hat die Behörde Dolmetscher oder Übersetzer herangezogen, erhalten diese in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes eine Vergütung.
Bezieht sich das nur auf schriftliche Anträge usw. oder gilt das auch für mündliches Vorbringen, Auskunft usw.? Angenommen die Behörde stellt den Dolmetscher, wer hat die Kosten zu tragen? Kann der Bürger einen Dolmetscher seines Vertrauens auf eigene Kosten hinzuziehen? fsh --84.57.5.91 23:00, 20. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Weblinks
Wie auch für Übersetzung (Sprache), Übersetzer und Dolmetschen gilt hier: Die Links sind jetzt auf vielfachen Wunsch stark reduziert, unter den Verbänden und Ausbildungsinstituten kann keine begründete Auswahl getroffen werden, deshalb bitte nicht wieder hinsetzen! --Margit Brause 12:02, 7. Dez. 2006 (CET)