Diskussion:Dezemberfieber
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Die Ansicht, dass im Rahmen des Dezemberfiebers nur Anschaffungen getätigt werden, die sowie geplant waren, ist nicht allgemein gültig. Sehr häufig werden mit einem noch nicht verbrauchten Restbudget Anschaffungen getätigt, die alles andere als wirtschaftlich sind. Der Grund für dieses Verhalten ist darin zu suchen, dass - im Gegensatz zur freien Wirtschaft - eine Investition niemals wirtschaftlich begründet werden muss. Ist die Ausgabe getätigt, sind die Mittel verbraucht und keiner fragt in den Folgejahren, ob sich die Abschreibung (die es ja kameral nicht gibt) refinanzieren lässt.
Dass die Kameralistik so lange Zeit überdauert hat, ist kein Qualitätskriterium für die Zukunft! Der Grundsatz der Kameralistik ist die Betrachtung eines aktuellen Budgets eines Wirtschaftsjahres; kein Mensch fragt hier nach Nachhaltigkeit, nach Wirtschaftlichkeit, nach Erfolg oder Misserfolg. Dies ist die Grundhaltung der Verwaltung (und der Politik). Wo man hinschaut: sowohl Politik, als auch Verwaltung kämpft um die Deckungsfähigkeit ihrer aktuellen Haushalte. Dies verhindert Investitionen in die Zukunft und führt zu (aus wirtschaftlicher Sicht) unsinnigen Situationen. Es wird das Vermögen verscherpelt, nur um jetzt nicht sparen zu müssen, denn die Vermögenswerte sind in der Kameralistik nicht vorhanden, wohl aber die Ausgaben des laufenden Jahres! Wenn an dieser Stelle Politik und Verwaltung nicht umdenken, haben unsere Kinder und Enkel ein gewaltiges Problem!
- Ganz so einfach ist es leider auch nicht. Bei Haushalten unter Spardruck werden im Dezemberfieber häufig keine Überhänge verjubelt, die man besser gleich aus dem Budget herausgekürzt hätte, sondern die Ausgabenzurückhaltung übers Jahr findet ihr Ende, wenn sich abzeichnet, dass die Vorgaben gehalten werden konnten. Typisch für so etwas ist die sehr zyklische Aktivität städtischer Tiefbauämter - während des Jahres lässt man Schlaglöcher und Kanalisationsschäden liegen oder repariert allerhöchstens notdürftig, im November und Dezember dann bricht das große Asphaltieren aus. :) -- mawa 23:41, 10. Jan 2006 (CET)
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- "Denn die Geldmittel können nicht ins nächste Jahr übernommen werden, sondern verfallen"
- Dies stimmt für große Teile der öffentlichen Verwaltung nur eingeschränkt, in vielen Haushalten bestehen mittlerweile Übertragbarkeitsvermerke. Hier muss man jedoch zugestehen, dass dieser Fortschritt zum Teil wieder dadurch aufgehoben wird, dass niemand weiß, ob und in welcher Höhe Ausgabereste im nächsten Jahr verwendet werden können.
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- "Außerdem droht immer die Gefahr, dass das Budget im Folgejahr um den Betrag gekürzt wird, der im ablaufenden Jahr nicht benötigt wurde"
- Diese Behauptung gehört zu den Märchen des Haushaltsrechts. Im Dezember steht der Haushaltsplan für das nächste Jahr bereits, theoretisch sollte er bereits verabschiedet sein. Die Kürzung könnte also - wenn überhaupt - im übernächsten Jahr stattfinden. In Zeiten von Doppelhaushalten aber selbst dann nicht.
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- "Diese Bestrebungen führen auch dazu, dass am Ende des Jahres Rechnungen von Auftragnehmern für noch nicht vollständig erbrachte Leistungen bezahlt werden, in der Hoffnung und im Vertrauen darauf, dass sie am Anfang des nächsten Jahres ordnungsgemäß erbracht werden"
- ... was nicht zulässig ist und praktisch auch kaum vorkommen dürfte. In Ausnahmefällen wird solches Vorgehen mit einer Bankbürgschaft abgesichert.
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- "Die Ursache dieses Verhaltens liegt im kameralistischen System (Kameralistik)"
- Auch in Doppik/KLR im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells wird es Budgets geben, um den (Kommunal)-Parlamenten Steuerungsmöglichkeiten zu gewähren. Und wenn Budgets - ob in Kameralistik, Doppik, KLR, Kontraktmanagement - noch nicht ausgeschöpft sind, könnte es ebenfalls zum Dezemberfieber kommen.
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- Das Dezemberfieber beruht m.E. vielmehr auf folgenden Gründen:
- verstärkte Zahlung von offenen Rechnungen (arbeitsorganisatorisches Problem!) im Dezember, weil der Jahresabschluss der öffentlichen Hand zum Teil eine Zahlungsunfähigkeit von mehreren Wochen bedeutet; hier werden rechtliche Verpflichtungen aus Vormonaten beglichen.
- Zahlung von größeren Maßnahmen. Für viele größere Maßnahmen werden keine Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht, so dass diese innerhalb eines Haushaltsjahre abgeschlossen sein müssen. Wird zu Jahresbeginn begonnen, fällt das Ende und die Zahlung natürlich in das Jahresende.
- Das Dezemberfieber beruht m.E. vielmehr auf folgenden Gründen: