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Deutsche Post der DDR

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Dienstflagge der Deutschen Post (1955 - April 1973)
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Dienstflagge der Deutschen Post (1955 - April 1973)

Die Deutsche Post (DP) war aufgrund eines Gesetzes vom 3. April 1959 als staatliche Einrichtung der Träger des Post- und Fernmeldewesens in der DDR. Ihr wurde das alleinige Recht zur Nachrichtenbeförderung, Nachrichtenübermittlung sowie zum Vertrieb von Presseerzeugnissen (Postzeitungsvertrieb) auf dem Gebiet der DDR übertragen. Zuwiderhandlungen gegen das Postmonopol wurden mit Sanktionen belegt (Ordnungsstrafmaßnahmen, Geldstrafen, Freiheitsstrafen auf Bewährung, Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gliederung

Die Deutsche Post wurde durch das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR geleitet. Die Deutsche Post war in Direktionen und Ämter gegliedert, außerdem gehörten ein Kombinat Fernmeldebau sowie weitere Institutionen und Bildungseinrichtungen zur Behörde. Dem Minister für Post und Fernmeldewesen waren direkt unterstellt:

  • die Bezirksdirektionen Deutsche Post (BDP) (15)
  • die Funkdirektion (FuDP)
  • das Kombinat Fernmeldebau
  • das Fernmeldeamt der Regierung (FMAdR)
  • das Hauptpostscheckamt
  • die Ingenieurschule "Rosa Luxemburg" der Deutschen Post Leipzig
  • das Institut für Post- und Fernmeldewesen (IPF)
  • das Institut für sozialistische Witschaftsführung des Post- und Fernmeldewesens
  • das Organisations- und Rechenzentrum
  • das Postmuseum
  • das Rundfunk- und Fernsehtechnische Zentralamt (RFZ)
  • die Studiotechnik Fernsehen
  • die Studiotechnik Rundfunk
  • das Zeitungsvertriebsamt (ZVA)
  • das Zentralamt für Berufsbildung
  • das Zentralamt für Funkkontroll- und Meßdienst
  • das Zentralamt für Materialwirtschaft (ZfM)
  • das Zentrale Postverkehrsamt (ZPA)
  • das Zentrale Post- und Fernmeldeverkehrsamt (ZPF).

Den Leitern der Direktionen waren je nach örtlicher Zuständigkeit unterstellt:

  • die Post- und Fernmeldeämter (PFA)(81)
  • die Fernmeldeämter (FMA)(15)
  • die Hauptpostämter (HPA)(31)
  • die Funkämter (FuA)
  • die Fernmeldebauämter (FBA)
  • die Bahnpostämter (BPA)
  • die Betriebsschulen (BS)
  • das Fernamt Berlin
  • das Fernsprechamt Berlin
  • das Postfuhramt Berlin
  • die Bezirkswerkstätten für Postkraftwagen (BWKw).

[Bearbeiten] Flagge, Farben, Dienstränge und Uniformen

Die Deutsche Post führte eine eigene Dienstflagge. Sie entsprach im wesentlichen der Flagge der Reichspost zur Zeit der Weimarer Republik. Im roten Streifen der schwarz-rot-goldenen deutschen Flagge war ein goldenes Posthorn mit Troddeln und Blitzen angebracht. Diese Flagge war damit identisch mit der Dienstflagge der Deutschen Bundespost.

Traditionelle Farbe und Farbe der Fahrzeuge im Postdienst/Postscheckdienst war gelb, für den Fernmeldedienst wurde grau verwendet und die Studiotechnik Rundfunk/Fernsehen verwendete dunkelblau.

Nachdem die bei der Reichspost üblichen Dienstränge in der DDR zunächst abgeschaft worden waren, wurden Ende der fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts wieder Dienstränge und Uniformen eingeführt. Die Uniform wurde im Verlaufe der Jahre mehrmals geändert. Während die Uniform im Postdienst zur täglichen Arbeit getragen wurde, war sie im Fernmeldedienst und bei der Studiotechnik in der Regel besonderen Anlässen vorbehalten.

Maßgeblich für den Dienstrang waren die fachliche Qualifikation, die Tätigkeit und die Dauer der Zugehörigkeit zur Deutschen Post. Die erstmalige Verleihung eines Dienstranges wurde als Attestierung bezeichnet, danach konnte der Mitarbeiter befördert werden. Zur Attestierung und Beförderung wurden Urkunden ausgefertigt.

An der Uniform wurden die Dienstränge durch Kombinationen aus Sternen, Steifen und Eichenlaub in Gold auf dem Ärmelaufschlag kenntlich gemacht.

Die folgenden Dienstränge der Deutschen Post wurden verliehen:

  • Unterassistent, Assistent, Oberassistent, Hauptassistent (1 Streifen 1 bis 4 fünfzackige Sterne)
  • Untersekretär, Sekretär, Obersekretär, Hauptsekretär (2 Streifen 1 bis 4 fünfzackige Sterne)
  • Inspektor, Oberinspektor, Amtmann ( 3 Streifen, 1 bis 3 fünfzackige Sterne)
  • Rat, Oberrat, Hauptrat (1 breiter Streifen, 1 bis 3 Sterne mit Eichenlaub eingefaßt)
  • Direktor, Oberdirektor, Hauptdirektor (2 breite Streifen, 1 bis 3 Sterne mit Eichenlaub eingefaßt)

[Bearbeiten] Ausbildung der Mitarbeiter

aus der Reihe „Ausbildungsstätten der Deutschen Post“: HfV Dresden
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aus der Reihe „Ausbildungsstätten der Deutschen Post“: HfV Dresden

Die Ausbildung der Mitabeiter erfolgte an der Betriebsschulen der Direktionen, an der „Ingenieurschule Rosa Luxemburg“, Leipzig und an der Hochschule für Verkehrswesen, Dresden.

[Bearbeiten] Postämter und Poststellen

Der Postverkehr wurde in 2.279 Postämtern und 9.586 Poststellen abgewickelt, 1985 wurden 1,273 Mrd. Briefsendungen, 15 Mio Päckchen, 40 Mio Pakete aufgeliefert und 1,317 Mio Orts- sowie 767 Mio Ferngespräche geführt, wobei der Ausstattungsgrad der Privathaushalte mit Fernsprechanschlüssen im Vergleich zu westlichen Industrieländern als gering anzusehen war. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurde die Deutsche Post der DDR in die Deutsche Bundespost integriert, nach Abschluss des Privatisierungsprozesses wurde der Name erneut, diesmal als Deutsche Post AG, verwendet.

[Bearbeiten] Geschichte

Nach der Kapitulation im Mai 1945 löst am 23. Mai die Alliierte Kontrollkommission die Deutsche Reichsregierung ab. Deutschland wird aufgeteilt in die britische, amerikanische, sowjetische und französische Zone, Groß-Berlin in vier Sektoren. Amerikanische Truppen räumen Sachsen und Thüringen. In Berlin wird der Alliierte Kontrollrat eingerichtet. Die Gebiete östlich von Oder und Neiße werden unter polnische Verwaltung gestellt. Mit dem Wiederaufbau kann begonnen werden.

In der sowjetisch besetzten Zone (SBZ) vollzieht sich der Aufbau des staatlich-politischen Lebens schneller als in den anderen Zonen. Die sowjetische Führung hatte vorgesorgt und schon während des Krieges die „Gruppe Ulbricht“ in Moskau geschult.

Am 9. Juni 1945 wird die Sowjetische Militär Administration in Deutschland (SMAD) eingerichtet. Die „Deutsche Zentralverwaltung“, darunter auch das Nachrichtenwesen, ist ab dem 27. Juli 1945 zuständig für die gesamte SBZ.

Die Einrichtung der „Deutschen Wirtschaftskommission“ (DWK) diente seit dem 14. Juni 1947 der Lenkung der Wirtschaft. Sie regelte u.a. die Zulassungen für Sendungen im Paket- und Geldverkehr mit den Westzonen, sorgte für Einschränkungen im Warenverkehr innerhalb der SBZ und im Verkehr mit dem sowjetisch besetzten Sektor von Groß-Berlin.

Nachdem im Kontrollrat Besprechungen über eine gemeinsame Währungsreform scheiterten, wird in den drei Westzonen unter größter Geheimhaltung eine Währungsreform vorbereitet und am 21. Juni 1948, in Berlin (West) am 25. Juni durchgeführt. Für die SBZ musste die Militärverwaltung nun schnellstens auch eine Währungsreform in der DDR durchführen. In so kurzer Zeit konnten keine neuen Banknoten gedruckt werden. Die Bürger der DDR erhalten zwischen dem 24. und 28. Juni, als Übergangslösung, die sogenannte Kuponmark. Offizieller Tag der Währungsreform ist der 26. Juni 1948. Briefmarken werden mit einem Bezirksstempel überdruckt. Die wirtschaftliche Trennung ist vollzogen. Die unterschiedlichen Formen der Wirtschaftslenkung, im Osten die Planwirtschaft, im Westen die Marktwirtschaft, führten zu noch größeren Gegensätzen.

Nach dem Auszug der Sowjets aus dem Alliierten Kontrollrat am 20. März 1948 beginnt am 24. Juni die Blockade Berlins, die bis zum 23. Mai 1949 dauert. Die Versorgung Westberlins erfolgt bis zum 30. September 1949 über eine Luftbrücke durch die westlichen Alliierten. Die westlichen Alliierten verfügen eine Gegenblockade. Die britische und die amerikanische Militärregierung sperren am 4. April 1949 den Transitverkehr für Güter aus Westdeutschland. Der Export von Gütern in die SBZ ist verboten. Die Postkunden in der Bizone zahlen ein Notopfer Berlin. Auf jede Postsendung muss ein zusätzliches 2-Pfennig-Postwertzeichen geklebt werden.

Dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (BRD) am 23. Mai 1949 folgt am 7. Oktober 1949, mit der Konstituierung des deutschen Volksrates, die Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Aus der Zonengrenze wurde nun eine Staatsgrenze. Die Bestimmungen des Weltpostvertrages treten in der DDR am 1. Juli 1953 in Kraft. Zwischen der BRD und der DDR kommt es 1972 zu einem ersten Staatsvertrag, den „Verkehrsvertrag“. Am 20. März 1976 wird das Abkommen über Post- und Fernmeldewesen zwischen der DDR und der BRD unterschrieben. Seit dem 3. Oktober 1990 gibt es ein geeintes Deutschland.

[Bearbeiten] Postdienst

Nach dem Zusammenbruch wurde der Postdienst nur Schrittweise nach den Bestimmungen der Besatzungsmächte wieder aufgenommen. Die Aufnahme der verschiedenen Dienste vollzog sich im Laufe des Jahres 1945 jedoch in den Besatzungszonen und selbst innerhalb der OPD-Bezirke nicht einheitlich und gleichzeitig. Vielmehr bestehen in dieser Beziehung erhebliche Unterschiede. Für die zugelassenen Postsendungen wurden allgemein die tarifmäßigen Gebühren nach der Postordnung erhoben. Die während des Krieges angeordnet gewesenen Beschränkungen wurden, ohne dass dazu eine ausdrückliche Anordnung ergangen wäre, nicht mehr berücksichtigt.

Zugelassen waren nach dem Stand vom 1. August 1947

1. Innerhalb der sowjetischen Besatzungszone Briefe bis 1.000g, Postkarten, einfache und mit Antwortkarte, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben, Mischsendungen bis 500g, Blindenschriftsendungen bis 5 kg, Postwurfsendungen, Briefe mit Zustellurkunde, Bahnhofsbriefe, Bahnhofszeitungen bis 15 kg (15. Oktober 47 - bis 20 kg), Postzeitungsdienst, Päckchen bis 2 kg, gewöhnliche Pakete (einschl. Sperrgut) bis 20 kg, Wertbriefe bis 1.000 RM, Postanweisungen bis 1.000 RM, Telegraphische Postanweisungen (Betrag unbeschränkt), Postaufträge bis 1.000 RM, Nachnahme bei Briefsendungen einschl. Päckchen und bei Paketen bis 1.000 RM, Einschreiben bei Briefsendungen einschl. Päckchen, Rückschein bei Einschreibbriefsendungen und Wertbriefen sowie bei Paketen, Ein- und Auszahlungen im Postscheckverkehr (Betrag unbeschränkt, die Aufträge können auch telegraphisch erteilt werden), Postsparkassendienst, Anschriftensuchdienst. Anmerkung: Für Sendungen aus der SBZ, die in ihr verbleiben, war das Verlangen der Eilzustellung ausgeschlossen.

2. Nach Groß-Berlin: Wie unter 1 jedoch gewöhnliche Pakete (einschl. Sperrgut) nur bis 7 kg, ferner zugelassen Eilsendungen bei Briefsendungen, einschl. Päckchen und Postanweisungen, dagegen keine Bahnhofsbriefe, kein Postsparkassendienst und kein Anschriftensuchdienst. Anmerkung: Innerhalb Groß-Berlins beträgt das Höchstgewicht für Pakete 20 kg. Im Verkehr zwischen Berlin und den Westzonen sind gewöhnliche und eingeschriebene Päckchen bis 2 kg sowie Pakete bis 7 kg zugelassen. Sperrgut wird in Berlin nicht angenommen. Der Postzeitungsdienst ist aus der sowjetischen Besatzungszone nach Berlin, nicht zugelassen, aus Berlin in die sowjetischen Zone nur insoweit, als die Zeitungen im sowjetischen Sektor von Berlin erscheinen.

3. nach den Westzonen: Briefe bis 1.000g, Postkarten, einfache und mit Antwortkarte, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben, Mischsendungen bis 500g, Briefe mit Zustellurkunde, Blindenschriftsendungen bis 5 kg, Postwurfsendungen, Einschreiben bei Briefsendungen, Rückschein bei Einschreibsendungen, Eilzustellung bei Briefsendungen. Anmerkung: Im Verkehr mit den Westzonen sind nicht zugelassen: Bahnhofsbriefe, Postzeitungsdienst, Päckchen, Pakete, Wertbriefe, Postanweisungen, Postaufträge, Nachnahme sowie der Postscheckdienst, Postsparkassendienst und der Anschriftensuchdienst.

4. Nicht eingeführt sind Postgut, dringende Pakete, Rohrpostsendungen, Luftpostsendungen, Werbeantwortkarten, Anschriftenprüfung, Postreiseschecke, Postsparkarten und Postlagerkarten.

Bahnhofszeitungen (bis 20 kg) wurden am 8. September 1947 mit dem Westen zugelassen. Am 8. Oktober 1947 kam der Postzeitungsdienst hinzu, also auch Postzeitungsgut (bis 20kg). Am 15. Oktober 1947 folgte das Prüfen von Anschriften.

[Bearbeiten] Briefsendungen

Bis zum Inkrafttreten der „Anordnung über den Postdienst - Postordnung„ vom 3. April 1959 zum 1. August 1959 galt noch immer die Postordnung von 1929 in vielfach geänderter Fassung. Als Briefsendungen galten Briefe (bis 500g), Postkarten, Drucksachen (bis 500g), Wirtschaftsdrucksachen (bis 500g), Postwurfdrucksachen (bis 50g), Werbeantworten (am 1. Juli 1951 eingeführt und zum 1. Januar 1967 gestrichen) sowie Blindensendungen (bis 7 kg).

Außer gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen und Postkarten mussten alle Sendungen freigemacht werden. Die Nachgebühr für nicht- oder unzureichend freigemachte Sendungen betrug das eineinhalbfache der fehlenden Gebühr. Gewöhnlich waren diese Sendungen an den Absender zurückzugeben. Verweigerte der Empfänger die Zahlung der Nachgebühr und damit die Annahme, so war die Sendung als unzustellbar zu behandeln.

Eine Besonderheit bildeten Faltbriefe, sie waren aus Mangel an Briefumschlägen bis zum 1. Januar 1951 und ab 25. Januar 1955 erneut zugelassen. Seit dem 1. Juni 1951 wurden Luftpostleichtfaltbriefe zum Preise von 2 Pf. das Stück herausgegeben. Am 10. Januar 1957 gab die Deutsche Post Faltbriefe mit eingedruckten Wertzeichen heraus. Ausgeschnittene Wertzeichen durften ab 1959 nicht weiterverwendet werden. Seit dem 1. Dezember 1947 waren Drucksachen in Faltbriefform bis Dezember 1950 zugelassen, ab Januar 1955 erneut erlaubt. Die Postordnung von 1959 erwähnt Faltbriefe, Drucksachen nicht mehr.

Briefe sind verschlossene Sendungen bis zum Gewicht von 500g. Als Zusatzleistungen waren zugelassen: Eilsendung, Luftpost, Rohrpost, Bahnhofsendung (ab 1. Mai 1975 ohne Postzeitungsgut), Einschreiben, Wertangabe, Versicherung (bis 1. Januar 1967), Eigenhändige Aushändigung, Förmliche Zustellung, Rückschein und Nachnahme. Seit dem 1. Juli 1971 galten die Vorschriften des Weltpostvertrages für den grenzüberschreitenden Postverkehr, auch mit der Bundesrepublik und Westberlin.

Für Postkarten waren die Zusatzleistungen Eilsendung, Luftpost (1. Mai 1975 gestrichen), Rohrpost, Einschreiben, Eigenhändige Aushändigung, Rückschein, und Nachnahme zugelassen.

Für Drucksachen waren die Zusatzleistungen Eilsendung, Luftpost (1. Mai 1975 gestrichen), Rohrpost und Nachnahme zugelassen; für Drucksachen in Kartenform außerdem die Zusatzleistungen Einschreiben, Eigenhändige Aushändigung und Rückschein.

Die Wirtschaftsdrucksache entstand aus der Zusammenlegung der Versandarten Geschäftspapiere, Warenproben und Mischsendungen. Für Wirtschaftsdrucksachen waren die Zusatzleistungen Eilsendungen, Luftpost (30. April 1975 gestrichen), Rohrpost und Nachnahme zugelassen. Den Wirtschaftsdrucksachen konnten Warenmuster ohne Handelswert beigefügt werden.

Die Postwurfdrucksachen wurden nicht nach- oder zurückgesandt. Zusatzleistungen waren nicht zugelassen. Sie waren offen, unter Streif- oder Kreuzband oder umschnürt in einem offenen Umschlag oder einfach zusammengefaltet einzuliefern. Warenproben in offenen Kästchen ober Säckchen waren erlaubt. Ein Verzeichnis der Empfängergruppen für Postwurfdrucksachen war zu 20 Pf. erhältlich. Seit dem 1. Mai 1975 standen Mischsendungen (Drucksachen und Warenproben) und das Verzeichnis der Empfängergruppen nicht mehr im Angebot, Zustellung von Postwurfdrucksachen nur noch an alle Haushalte eines bestimmten Territoriums. Beifügung von Warenproben ohne Handelswert unzulässig (Postordnung 1975). Am 1. Juli 1990 waren sie nur im Bereich der Deutschen Post möglich.

Als Werbeantworten wurden am 1. Juli 1951 gewöhnliche Briefe und Drucksachen bis 20g sowie Postkarten zugelassen. Die Werbeantworten wurden wie andere nachgebührenpflichtige Sendungen behandelt. Die Nachgebühr betrug aber nur so viel wie die Gebühr für eine gleichartige freigemachte Sendung zuzüglich eines festen Zuschlags.

Für Blindensendungen waren die Zusatzleistungen Einschreiben, Rückschein, Eilzustellung, Luftpost (30. April 1975 gestrichen) und Nachnahme, zugelassen. Seit dem 19. Mai 1949 bis 7 kg (vorher 5 kg), zum 1. Juli 1953 kam die Gebührenfreiheit für die gesamte Sendung. Seit dem 1. August 1959 waren Zusatzleistungen gebührenpflichtig, seit dem 30. April 1975 sind sie wieder mit Zusatzleistungen gebührenfrei, geändert erneut zum 1. Juli 1990, danach war die Eilzustellung gebührenfrei, die anderen Zusatzleistungen gebührenpflichtig.

[Bearbeiten] Zusatzleistungen

Die Gebühren für Zusatzleistungen sind neben der Gebühren für die Beförderung einer gleichartigen Postsendung zu entrichten, wie Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben und Mischsendungen, ab 1951 auch Päckchen. Ab 1959 (PO) nicht für Drucksachen, (außer in Kartenform), Wirtschaftsdrucksachen, Postwurfdrucksachen, Werbeantworten, Blindensendungen und Bahnhofssendungen, bei Wertangabe und Förmlicher Zustellung.

Für Einschreibsendungen wurde zum 15. März 1968 Selbsbedienungsenrichtungen in Betrieb genommen die bis zum 13. Mai 1981 Bestand hatte.

Ein Rückschein war möglich bei eingeschriebenen Briefen und Postkarten, sowie bei Wertbriefen. Mit der Bundesrepublik und Westberlin durfte der Rückschein auch verlangt werden, obwohl seit 1948 Briefe mit Zusatzleistung Einschreiben und Wertangabe nicht erlaubt waren, sie wurden erst wieder am 8. Januar 1950 zugelassen. Keine Angaben waren zu einem nachträglich verlangten Rückschein zu finden.

Seit dem 26. Juli 1950 fiel bei telegraphischen Post- und Zahlungsanweisungen mit dem Vermerk Eigenhändig die besondere Gebühr von 20 Pf. für die verlangte Auszahlung an den Empfänger selbst weg. Es ist nur noch die Wortgebühr von 15 bzw. 20 Pf. für den telegraphischen Vermerk „MP“ zu erheben.

1947 waren Nachnahmen nur innerhalb der Sowjetisch besetzten Zone bei Briefsendungen einschl. Päckchen und bei Paketen bis 1.000 RM zugelassen, nicht zugelassen nach den Westzonen. Zur Beförderungsgebühr kam die Gebühr wie für eine gleichartige Sendung und die Vorzeigegebühr in Anwendung. (Die Postanweisungs- bzw. Zahlkartengebühr für die Übermittlung des eingezogenen Betrags wurde vom eingezogenen Betrag abgezogen).

Wertsendungen waren seit 1947 zwar erlaubt, aber strengen Vorschriften unterworfen. So war es z. B. seit 1950 nur möglich, Wertbriefe über 500g offen am Schalter aufzuliefern, wenn der Absender im Westen wohnte.

Beim Verlangen der Eilzustellung war außer der Gebühr für eine gleichartige Eilsendung die Zustellgebühr zu entrichten. Sie galt bei Vorauszahlung der Gebühr durch den Absender. Bei Nichtvorauszahlung wurden dem Empfänger die wirklichen Botenkosten, mindestens die Sätze bei Vorauszahlung erhoben.

Die Zustellungsurkunde dient der Zustellung an den Empfänger durch Beurkundung der Übergabe. Briefgebühr und Gebühr für die förmliche Zustellung sowie für die Rücksendung durch den Absender.

Für einen Postauftrag wurde die Gebühr wie für gleichartigen Einschreibbrief + Vorzeigebühr + Postanweisungs- bzw. Zahlkartengebühr für die Übermittlung des eingezogenen Betrags erhoben. / Protestgebühr bei Postprotestaufträgen / Zeugnis über die Protesterhebung. Zugelassen innerhalb Berlins, der Sowjetisch besetzten Zone und zwischen diesen Gebieten. Seit dem 1. Juni 1955 wurden Postprotestaufträge nicht mehr angenommen. Am 1. August 1959 fielen Postaufträge zur Geldeinziehung weg.

Die Rohrpost in Berlin wurde am 1. März 1949 wieder aufgenommen und erst 1977 eingestellt. Die Beförderungsgebühr betrug unverändert 20 Pfg. je Sendung.

Eine Luftpost gab es seit dem 1. August 1959 im Inlandsverkehr, zugelassen waren Briefsendungen (einschl. Postkarten), Post- und Zahlungsanweisung, Einzahlungsauftrag. Für jede volle oder angefangene 20g war ein Zuschlag von 5 Pfg. zu erheben, Päckchen und Pakete kosteten je volle oder angefangenen 500 g 50 Pfg., bei Verlangen der Eilzustellung außerdem die Gebühr für eine gleichartige Eilsendung. In den Jahren 1951, 1955, 1956 und 1957 gab es bereits die Messeflüge Berlin-Leipzig, 1958 und 1959 Berlin-Leipzig, Leipzig-Dresden, Leipzig-Erfurt und Leipzig-Karl-Marx-Stadt (nur 1958), sowie einen Sonderflug am 18. Februar 1962 Borkheide-Brück jeweils ohne Zuschlaggebühr. Die Gebühr änderte sich zum 1. Januar 1967, nun war je Briefsendung bis 20g (einschl. Postkarte), Post- und Zahlungsanweisung, Einzahlungsauftrag (5 Pfg.) und je Kleingutsendung für jede volle oder angefangene 500g (50 Pfg.) zu zahlen.

Bahnhofsbriefe durften maximal 5 kg wiegen, das Aussehen war vorgeschrieben (roter Rand etc), neben dem üblichen Briefporto war eine monatliche Gebühr von 36 Mark zu zahlen, wöchentlich 12 Mark. Sie waren zum 1. August 1947 innerhalb der Sowjetisch besetzten Zone zugelassen. Seit dem 8. Januar 1950 zwischen der Bundesrepublik und Westberlin, allerdings nur für den Pressedienst zugelassen, am 1. November 1953 eingestellt. Die Postordnung vom 1. August 1959 gibt die Bestimmungen für Bahnhofsbriefe bekannt. „Bahnhofssendungen werden mit vom Absender vorgeschriebenen Postverbindungen befördert. Sie müssen vom Absender zu einer vereinbarten Zeit bei einem bestimmten Postamt eingeliefert und vom Empfänger unmittelbar nach Ankunft am verabredeten Ort abgeholt werden. Unterbleibt die rechtzeitige Abholung, werden die Sendungen mit der nächsten Brief- oder Paketzustellung zugestellt“. Am 1. Mai 1975 wurde der letzte Satz gestrichen. Die Behandlungsgebühr wurde bei regelmäßige Einlieferung für den Kalendermonat oder für die Kalenderwoche erhoben, bei unregelmäßiger Einlieferung dagegen je Postsendung. Die Beförderungsgebühr trat an die Stelle der Gebühr für die Beförderung einer gleichartigen Postsendung. Am 1. Juli 1990 nur im Bereich der Deutschen Post. Am 1. September 1990 wurde aus den Bahnhofssendungen die EMS/Datapost.

[Bearbeiten] Kleingutsendungen

Zu den Kleingutsendungen gehörte das Päckchen (bis 2 kg), sie galten zeitweise als Briefsendungen. Ab dem 1. Januar 1967 gab es das Wirtschaftspäckchen (bis 2 kg). Das Paket (bis 20kg) und die Versandform Wirtschafts-Postgut (bis 15 kg), am 1. Januar 1967 vom Wirtschaftspaket abgelöst.

Päckchen sind verschlossene Postsendungen bis zum Gewicht von 2 kg. Eine Neureglung vom 1. Januar 1967 erlaubte nur Bürgern oder freiberuflich Tätigen den Versand von Päckchen. Alle anderen müssen Wirtschaftspäckchen versenden. Es sind die Zusatzleistungen Eilsendung, Luftpost (1. Mai 1975 gestrichen), Einschreiben, Eigenhändige Aushändigung, Rückschein und Nachnahme zugelassen.

Pakete waren Postsendungen im Gewicht bis 20 kg. Vom 1. Januar 1976 bis 1. Juli 1990 nur bis 10 kg. Seit dem 1. Januar 1967 dürfen sie nur von Bürgern oder freiberuflich Tätigen versandt werden. Die Einlieferung wird bescheinigt (am 1. Mai 1975 aufgehoben). Für Pakete sind die Zusatzleistungen Eilsendung, Luftpost (am 1. Mai 1975 gestrichen), Wertangabe, Eigenhändige Aushändigung, Rückschein und Nachnahme zugelassen. Am 1. August 1954 wurde im Kleingutverkehr das Wirtschafts-Postgut (W-PG) eingeführt. Seit dem 1. Januar 1959 ist das Höchstgewicht für Wirtschaftspostgut und für unfreie Pakete auf 15 kg festgesetzt. Seit dem 1. August 1959 konnten gewöhnliche Pakete und Wirtschaftspostgut bis 500 Mark versichert werden. Am 1. Januar 1967 wurde die Versandart Wirtschafts-Postgut aufgehoben, neu einführt wurden Wirtschaftspakete, Wirtschaftspäckchen. Seit 1990 wird für sperrige Pakete und Wirtschaftspakete ein Zuschlag von 5,00 DM erhoben.

Poststücke waren Gegenstände bis zu einem Gewicht von 50 kg (ab 1. Januar 1976: 25 kg) die im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten unabhängig von der Mitfahrt des Fahrgastes zur Beförderung eingeliefert werden können. Sie dienten der bessern Postversorgung auf dem Lande.

Zeitungsdruckachen waren freigemachte Sendungen mit Zeitungen und Zeitschriften, die von Verlegern und Zeitungsvertriebsstellen (Zeitungshändlern usw.) bis zum Höchstgewicht von 1 kg an beliebige Empfänger zu einer ermäßigten Gebühr versandt werden können. Sie waren am 8. Oktober 1947 in allen Besatzungszonen bis 1 kg zugelassen. Im Gegensatz zur gewöhnlichen Drucksachen war für Zeitungsdrucksache kein Einschreiben, Nachnahme und Eilzustellung zugelassen.

Bahnhofzeitungen bis 20 kg waren in der sowjetisch besetzten Zone und im beiderseitigen Verkehr mit den übrigen Besatzungszonen Deutschlands und mit Groß-Berlin zugelassen. Die Sendungsart Bahnhofszeitung ist zum 1. Januar 1967 weggefallen.

Seit dem 23. September 1952 wurden Einlieferungsbescheinigung für ein gewöhnliches Paket oder Päckchen, eine Eilbrief- oder Luftpostsendung, ein Telegramm oder eine Bescheinigung über ein Ferngespräch erteilt. Die Gebühr betrug 10 Pf., mehrere an einen Empfänger (Sammelbescheinigung) ebenfalls 10 Pf., die Höchstgebühr (nur bei Vorlegung eines Posteinlieferungsbuches oder eines vorbereiteten Belegs) 50 Pf.

[Bearbeiten] Geldverkehr

Die Gebühren für Postanweisungen blieben unverändert, eine drastische Erhöhung erfolgte am 1. Juli 1990. Wurden dem Telegramm weitere Mitteilungen angefügt, so war dafür die Telegrammgebühr zu zahlen. Am 1. April 1970 wurde die Höchstsumme von 1.000 erweitert bis 5.000 Mark, allerdings nur für Betriebe der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Höchstsumme für telegraphische Postanweisungen war unbegrenzt.

Die Gebühren für Zahlkarten blieben unverändert, eine drastische Erhöhung erfolgte am 1. Juli 1990. Seit dem 1. November 1947 waren Überweisungen im Postscheckverkehr gebührenfrei.

Einzahlungsaufträge waren Postsendungen, durch die Geldbeträge mit einem Formblatt zur Gutschrift beim kontoführenden Kreditinstitut übermittelt werden. Die Höhe des Betrages ist nicht begrenzt. Die Gebühren entsprachen denen der Postanweisungen.

Zahlungsanweisungen waren Postendungen, durch die das Postscheckamt den von einem Postscheckkonto abgebuchten Betrag eines Postschecks zur Auszahlung an den im Scheck genannten Empfänger übermittelt. Neben einer festen Gebühr von 15 Pfg. wurden je 20 Mark ein weiterer Pfg. erhoben. Bei telegraphischen Anweisungen war die Gebühr gestaffelt.

[Bearbeiten] Fernmeldedienst

muss noch ausgearbeitet werden

[Bearbeiten] Siehe auch


[Bearbeiten] Weblinks

Commons: DDR-Briefmarken – Bilder, Videos und/oder Audiodateien

[Bearbeiten] Literatur

  • Rehbein, Gerhard (Hrsg.): Transpress Lexikon Post - Post- und Fernmeldewesen, Berlin, Transpress Verlag für Verkehrswesen 1983 (1. Aufl.) - obige Definition enthält viele Fakten aus diesem Lexikon
  • Horst Mortag: Die Geschichte des Postwesens im Gothaer Land 1945-1990, Verlag Rockstuhl, Bad Langensalza, 2001, ISBN 3-934748-17-1
  • Horst Mortag: Geschichte des Telegraphen- und Fernmeldewesens im Gothaer Land 1850-1990, Verlag Rockstuhl, Bad Langensalza, 2003, ISBN 3-934748-14-7
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