Aktienrückkauf
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Aktienrückkauf bezeichnet den Kauf der eigenen Aktien durch eine Aktiengesellschaft.
Das Stimmrecht für eigene Aktien ruht. Auch werden im allgemeinen keine Dividenden an eigene Aktien ausgezahlt.
Ein Aktienrückkauf hat verschiedene Wirkungen: Einerseits hat der Aktienrückkauf Elemente einer Kapitalherabsetzung, andererseits ist die Wirkung ähnlich wie bei der Ausschüttung einer Sonderdividende, wobei in diesem Fall nicht alle Aktionäre gleichmäßig nach ihrem Anteil eine Barausschüttung erhalten, sondern einzelne bekommen praktisch eine Barabfindung für die Rückgabe ihrer Aktien, wodurch theoretisch ein steigender Aktienkurs entstehen sollte.
Durch die Verringerung der Anzahl an Aktien im freien Umlauf verringert sich die Liquidität im Handel. Die Auswirkung auf den Wert der einzelnen Aktien ist nicht absehbar, da auf der einen Seite zwar der prozentuale Anteil am Unternehmen steigt, auf der anderen Seite aber das Eigenkapital sich verringert und somit die Kapitalstruktur risikoreicher ausgelegt ist. Letztlich kommt es darauf an, wie rentabel das operative Geschäft ist - je wirtschaftlicher, desto positiver die Auswirkung des Rückkaufprogramms.
Der Rückkauf von Aktien wurde von Aktienanalysten in der jüngeren Vergangenheit meist positiv bewertet, da hier ein Rückfluß von Kapital an die Kapitalgeber angenommen wurde, der nach Ansicht vieler Kommentatoren steuerlich günstiger behandelt wurde als eine normale Dividendenzahlung. Für eine sachgerechte Bewertung ist aber auch maßgeblich, was mit den zurückgekauften Aktien geschieht. Häufig wurden diese Aktien über Aktienoptionsprogramme an Mitarbeiter neu ausgegeben und haben damit nicht zu der öffentlich angenommenen Verringerung der Anzahl im Umlauf befindlicher Aktien (und der damit erwarteten Kurssteigerung) geführt. Damit hat dann in solchen Fällen faktische eine verdeckte Ausschüttung an die Mitarbeiter zum Nachteil der Altaktionäre stattgefunden.
[Bearbeiten] Quellen
Genaues regelt in Deutschland das Aktiengesetz (AktG) u. a. in § 71.
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