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Ein Vertreter ist
- der Ausübende einer Funktion oder eines Amtes an Stelle des hauptamtlichen Amtsinhabers. siehe Stellvertreter
- ein Abgeordneter einer Gruppe oder einer Organisation, der mit einem gewissen Maß an Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist und im Namen seiner Gruppe oder Organisation berechtigt ist zu sprechen.
- ein Vertriebsbeauftragter zur Vermittlung und zum Abschluss von Geschäften. siehe Handelsvertreter
- in der Mathematik ein Element einer Äquivalenzklasse.
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |