Privatwald
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Befindet sich Wald nicht im Eigentum von Städten, Gemeinden (siehe Körperschaftswald), Kirchen oder in der Hand des Staates (Staatswald), spricht man von Privatwald. Es handelt sich also um Wald im Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen oder auch Personengesellschaften.
In Deutschland macht der Privatwald mit rund 47% der Waldfläche den höchsten Besitzanteil aus.
In der Forstwissenschaft wird der Privatwald in verschiedene Unterkategorien aufgeteilt. Diese an der Größe des einzelnen Waldbesitzes orientierten Kategorien sind:
- Kleinstprivatwald (Größe: unter 5 Hektar)
- Kleinprivatwald (Größe: 5 - 200 Hektar)
- mittlerer Privatwald (Größe: 200 - 1.000 Hektar)
- Großprivatwald (Größe: über 1.000 Hektar)