Naloxon
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Naloxon, eine Kurzbezeichnung für L-17-Allyl-4,5-epoxy-3,14-dihydroxy-6-morphinanon. Naloxon gehört mit Naltrexon (Nemexin®) zu den reinen Opioidantagonisten, sie wirken als kompetitive Antagonisten an allen Opioidrezeptoren. Damit heben sie die Wirkungen, die durch Opioide verursacht werden, teilweise oder ganz auf. Naloxon ist für den Humangebrauch als Medikament zugelassen.
Naloxon stellt häufig die erste Wahl von Notfallkräften bei Behandlung von Patienten der Drogenszene, bei denen ein dringender Verdacht auf Überdosierung durch Heroin besteht. Außenstehende zeigen sich in einem solchen Anwendungsfall häufig überrascht über die unmittelbar nach Verabreichung auftretende Wirkung von Naloxon. Unbedingt zu beachten ist jedoch, dass Naloxon ein reiner Opioidantagonist ist.
Naloxon hat eine Wirkdauer von ca zwei Stunden und wirkt damit kürzer als die meisten Opioide. Daher muss es gegebenenfalls auch nachinjiziert werden. Um eine anschließende Überdosierung zu vermeiden, muss sichergestellt werden, dass ein Patient während der Wirkung des Naloxons nicht erneut Opioide konsumiert.
[Bearbeiten] Naloxon in Kombination mit Tilidin
Naloxon unterliegt einem hohen First-Pass-Effekt, was dazu führt, dass es bei oraler Anwendung seine antagonistische Wirkung nicht entfalten kann. Bei Patienten mit Leberschaden wird Naloxon nicht mehr größtenteils bei der ersten Leberpassage abgebaut und schwächt so die Wirkung des Tilidins. Bei missbräuchlicher parenteraler Anwendung wird Naloxon ebenfalls nicht abgebaut und entfaltet seine Wirkung: Tilidin bleibt ohne Wirkung. Gleiches gilt für eine missbräuchliche orale Überdosierung (Die Leberenzyme sind gesättigt und es kann nicht mehr alles Naloxon während der ersten Passage eliminiert werden). Aus diesem Grund unterliegt diese Kombination nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Handelsname: Valoron N®
[Bearbeiten] Anwendungsgebiete
- Notfallmaßnahme bei Opioid-Überdosierung
[Bearbeiten] Weblinks
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