Zollanmeldung
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Die Zollanmeldung ist eine Steuererklärung (Abgabenverordnung) Sie erfolgt mit Abgabe des EP (Einheitspapier).
Die Abgabe des EP bei der zuständigen Zollstelle gilt als Antrag (Willenserklärung) auf Vornahme der Zollbehandlung. Der Anmelder ist derjenige, der die Zollanmeldung abgibt. Der Empfänger (Käufer oder Importeur) kann sich auch von einem "bevollmächtigten Vertreter" vertreten lassen.
Es wird hierbei unterschieden in:
A) Direkte Vertretung, d.h. die Vertretung handelt in Namen und auf Rechnung eines anderen (Zollschuldner ist der Empfänger)
B) Indirekte Vertretung, d.h. die Vertretung handelt in eigenem Namen und auf Rechnung eines anderen (Zollschuldner ist die Vertretung)
Für den Nachweis auf Richtigkeit werden folgende Unterlagen benötigt:
- Handelsrechnung
- Frachtbrief (Vertriebskosten)
- eventuell Ursprungszeugnis
Siehe auch: Zollbeschau.