Zivil-Militärische Zusammenarbeit
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Der Begriff Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) (engl. Civil-Military Co-operation, CIMIC) beschreibt das Zusammenwirken von Organen der zivilen Verteidigung mit denen der militärischen Verteidigung sowohl im Bereich der Landesverteidigung als auch der Gefahrenabwehr. Dies umfasst alle Planungen, Vereinbarungen, Maßnahmen, Kräfte und Mittel, welche die Beziehungen zwischen militärischen Institutionen und zivilen Organisationen und Behörden sowie der Zivilbevölkerung unterstützen, erleichtern oder fördern. Dazu gehören beispielsweise die folgenden Bereiche:
- Vorsorge- und Versorgungsmaßnahmen für die Zivilbevölkerung und die Streitkräfte im Spannungs- oder Verteidigungsfall
- die Beteiligung der Streitkräfte am Katastrophenschutz, insbesondere durch Unterstützung der zivilen Hilfsorganisationen bei Großschadensereignissen und Gefahrenlagen
- die Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften und zivilen Behörden in den Bereichen Gesundheitswesen, Umweltschutz, Raumordnung, Infrastruktur und Kampfmittelbeseitigung
[Bearbeiten] Zivil-Militärische Zusammenarbeit in Deutschland
Wichtige Rechtsgrundlagen für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit in Deutschland sind der Artikel 35 des Grundgesetzes sowie das Zivilschutzgesetz.
Die Bundeswehr verfügt für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit in jedem Bundesland über ein Landeskommando als Ansprechpartner. In den Landkreisen und kreisfreien Städten existieren darüber hinaus Verbindungskommandos, die mit erfahrenen und ortskundigen Reservisten besetzt sind. Geführt werden die derzeit etwa 470 Verbindungskommandos von einem Beauftragten der Bundeswehr für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit. 16 Standorte der Bundeswehr gelten als sogenannte ZMZ-Stützpunkte beziehungsweise Spezialstützpunkte. Von diesen sind fünf mit Pioniergerätschaften ausgestattet, neun mit medizinischer Ausrüstung und zwei mit Ausrüstung zur ABC-Abwehr:
- ZMZ-Stützpunkte mit Pionierfähigkeiten
- Havelberg, Sachsen-Anhalt - Pionierbataillon 803
- Marienberg, Sachsen - Panzergrenadierbataillon 371
- Husum, Schleswig-Holstein - Spezialpionierbataillon 164
- Speyer, Rheinland-Pfalz - Spezialpionierbataillon 464
- Viereck, Mecklenburg-Vorpommern - Panzergrenadierbataillon 411
- ZMZ-Stützpunkte mit sanitätsdienstlicher Ausrichtung
- Seeth, Schleswig-Holstein (derzeit Breitenburg) - Lazarettregiment 11
- Rennerod, Rheinland-Pfalz - Lazarettregiment 21
- Berlin - Lazarettregiment 31
- Ulm, Baden-Württemberg (derzeit Horb) - Lazarettregiment 41
- Schwanewede , Niedersachsen (derzeit Fürstenau) - Sanitätsregiment 12
- Ahlen, Nordrhein-Westfalen (derzeit Hamm) - Sanitätsregiment 22
- Weißenfels, Sachsen-Anhalt - Sanitätsregiment 32
- Kempten, Bayern - Gebirgssanitätsregiment 42
- Feldkirchen, Bayern - Sanitätslehrregiment
- ZMZ-Stützpunkte zur ABC-Abwehr
- Bruchsal, Baden-Württemberg - ABC-Abwehrregiment 750
- Höxter, Nordrhein-Westfalen - ABC-Abwehrbataillon 7
Darüber hinaus besitzt die Bundeswehr ein CIMIC-Zentrum in Nienburg/Weser (Niedersachsen), an dem insbesondere Spezialisten für Auslandseinsätze zur Verfügung stehen.