Wirtschaftsprüferkammer
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Wirtschaftsprüferkammer (auch WPK) ist die berufständische Vertretung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer in Deutschland. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
[Bearbeiten] Aufgaben
Durch die Wirtschaftsprüferordnung (WPO) wurde dem Berufsstand die Selbstverwaltung übertragen. Ihr Aufgabenbereich regelt sich hieraus mittel- und unmittelbar. Dazu gehören u.a.:
- Beratung und Belehrung der Mitglieder zu Fragen der Berufsausübung, Versicherungsfragen, Fragen der Zusammenarbeit mit anderen Freien Berufen sowie Fragen im Zusammenhang mit den Berufsgrundsätzen
- Vermittlung in Streitigkeiten zwischen Mitgliedern untereinander als auch bei Problemen mit ihren Auftraggebern
- Überwachung der den Mitgliedern obliegenden Pflichten und Verfolgung von Verstößen (Berufsaufsicht) und bei schwerwiegenden Verstößen gegen Berufspflichten ggf. Weiterleitung an die Generalstaatsanwaltschaft als zuständige Ermittlungsbehörde zur Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens (Berufsgerichtsbarkeit)
- fortlaufende Sichtung der von ihren Mitgliedern geprüften und im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahres- und Konzernabschlüsse, deren Prüfung zu den Vorbehaltsaufgaben der Berufsangehörigen gehört, sowie Kontrolle aller bekannt gewordenen Bestätigungsvermerke der Abschlussprüfer (Abschlussdurchsicht)
- Überprüfung des Bestehens und der Aufrechterhaltung eines lückenlosen Berufshaftpflichtversicherungsschutzes
- Vertretung der Belange des Berufsstandes gegenüber der Öffentlichkeit sowie die Öffentlichkeitsarbeit
- Ausbildung des Berufsnachwuchses und Durchführung des Berufsexamens
- Führung des Berufsregisters
- System der Qualitätskontrolle, welches sicherstellen soll, dass die Berufsausübung der Berufsangehörigen einer regelmäßigen, präventiven Kontrolle unterliegt. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer müssen, sofern sie gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen, ihre Praxis alle drei Jahre durch einen anderen unabhängigen Prüfer des Berufstandes (Prüfer für Qualitätskontrolle) prüfen lassen ("Peer Review").
- Benennung von Sachverständigen, Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen