Weber-Versuch
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Der Weber-Versuch ist eine einfache Untersuchung für die Lateralisierung des Hörempfindens.
Eine Stimmgabel wird dem Probanden mittig oben auf den Kopf gesetzt. Der Schall dringt per Knochenleitung ins Gehör. Gibt der Proband an, den Schall seitlich (lat. lateral) zu hören, liegt eine Störung der "Lateralisierung" (Lateralisation) vor.
Der Weber-Versuch erlaubt keine Aussage darüber, welche Seite geschädigt ist, da bei einer Schallempfindungsstörung das Hörempfinden auch gesteigert sein kann. Um diesen Sachverhalt zu klären, wird der Weber-Versuch gern mit dem Rinne-Versuch kombiniert.
Beispiel: Bei einer Lateralisation (Weber-Versuch) in das z. B. rechte Ohr liegt eine Schallempfindungsstörung des linken Ohrs vor, wenn beim Rinne Versuch beide Seiten positiv waren.
Nach der Mach'schen Schallabflusstheorie wirkt ein intaktes Mittelohr knochenschalldämpfend, indem Schallenergie des Innenohrs via Mittelohrsystem auf das Trommelfell übertragen und so abgestrahlt und damit eliminiert wird. Ist das Mittelohr nicht in der Lage den Schall korrekt zu übertragen (Mittelohrschwerhörigkeit), so resultiert im entsprechenden Ohr eine hyperakustische Sensation.
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