Vindikationslage
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Vindikationslage bezeichnet eine spezifische Situation des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses im Zivilrecht, bei der ein Eigentümer gegenüber einem nicht zum Besitz berechtigten Besitzer einen Herausgabeanspruch hat (vergleiche §§ 985, 986 BGB).
An diese Situation knüpfen sich für den Besitzer, der an sein Besitzrecht glaubt und zu Recht glauben darf, bestimmte Privilegien. So haftet er nicht für eine Beschädigung oder den Untergang der herauszugebenden Sache und hat Ansprüche auf Ersatz seiner Verwendungen, die zur Erhaltung der Sache notwendig waren.
[Bearbeiten] Weblinks
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |