Verpackungsgruppe
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Der Begriff Verpackungsgruppe bedeutet eine transportrechtliche Einteilung der Stoffe und Gegenstände als Gefahrgüter:
- Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
- Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
- Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr
Mit der Verpackungsgruppe wird gleichzeitig die Mindestanforderung an die Verpackung definiert (X-kodiert, Y-kodiert, Z-kodiert).