Urlaubssemester
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Das Urlaubssemester ist ein im Hochschulrahmengesetz verankertes halbes Jahr Auszeit, welches vom Studenten an Hochschulen beantragt werden kann. Der Student bleibt zwar immatrikuliert, darf aber nicht am regulären Vorlesungs- und Übungsbetrieb teilnehmen.
Es ist möglich, im Urlaubssemester Scheinklausuren und Wiederholungsklausuren zu schreiben; Erstprüfungen sind jedoch unzulässig. Der Student kann in dieser Zeit Arbeitslosengeld beantragen, wenn er dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit zur Verfügung steht.