Urbar
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Der Begriff Urbar bezeichnet
- als Substantiv ein Besitzrechtsverzeichnis, s. Urbar (Verzeichnis)
- als veraltendes Adjektiv (urbar) Land, das bestellt werden kann, s. Urbarmachung
Urbar ist auch der Name zweier Gemeinden in Rheinland-Pfalz:
- im Landkreis Mayen-Koblenz, s. Urbar (bei Koblenz)
- im Rhein-Hunsrück-Kreis, s. Urbar (Rhein-Hunsrück)
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