Unabhängiger Finanzsenat
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Im Unabhängigen Finanzsenat (UFS) ist in Österreich das zweitinstanzliche Rechtsmittelverfahren in Steuer- und Zollangelegenheiten sowie in Finanzstrafsachen in einer Bundesbehörde konzentriert.
Der Unabhängige Finanzsenat ist ein Gericht im Sinne des Art. 234 EGV. Mit seiner Gründung wurde eine Angleichung an die Rechtsschutzstandards des Art. 6 MRK bzw. Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union herbeigeführt, wonach jede Person das Recht darauf hat, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.
Der UFS ist nur an Normen der Europäischen Union, an nationale Gesetze und Verordnungen, nicht aber an Richtlinien und Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) oder des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen (BMSG) gebunden.
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