UN-Menschenrechtsausschuss
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Der UN-Menschenrechtsausschuss ist ein UN-Vertragsorgan zusammengesetzt aus 18 Experten, das während seiner dreimal im Jahr abgehaltenen Sitzungen periodische Berichte der Mitgliedsstaaten des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte entgegennimmt und bewertet. In bezug auf Staaten, die das Zusatzprotokoll unterzeichnet haben ist der Ausschuss auch befugt, Individualbeschwerden von Bürgern des jeweiligen Staates zu verhandeln, die sich in ihren bürgerlichen oder politischen Rechten verletzt sehen.
Die Mitglieder des Ausschusses werden durch die Mitgliedstaaten ernannt, jedoch repräsentieren sie keinen dieser Staaten. Der Menschenrechtsausschuss sollte nicht mit der einflussreicheren UN-Menschenrechtskommission bzw. nunmehr dem UN-Menschenrechtsrat verwechselt werden. Während letzterer ein politisches Gremium darstellt in welchem beliebige Menschenrechtsanliegen diskutiert werden, hat der erstere die Rolle eines Quasi-Justizorgans, dessen Mandat auf den UN-Zivilpakt beschränkt ist.
[Bearbeiten] Links
- www.unhchr.ch/html/menu2/6/hrc.htm Website des UN-Menschenrechtsausschusses.