Taufgesinnte
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Mit dem Begriff "Taufgesinnte" werden alle freikirchlichen Bewegungen bezeichnet, für die die Gläubigentaufe (ungenau auch Erwachsenentaufe genannt) die Regel ist und die deshalb die Taufe unmündiger Kinder (Kindertaufe) ablehnen und stattdessen eine Kindersegnung vornehmen.
Bereits in der Reformation gab es eine Täuferbewegung, aus der die Hutterer und Mennoniten hervorgingen.
Von den im 19. Jahrhundert entstandenen Freikirchen gehören dazu vor allem Adventisten, Baptisten (Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden) und Brüdergemeinden sowie kleinere Freikirchen wie Evangelische Täufergemeinden (ETG, auch Evangelisch Taufgesinnte), Freikirchlicher Bund der Gemeinde Gottes und Kirche des Nazareners.
Freie evangelische Gemeinden nehmen insofern eine Sonderstellung ein, als sie zwar selber die Säuglingstaufe nicht praktizieren, sie aber als gültig anerkennen.
Auch die im 20. Jahrhundert entstandenen Pfingstgemeinden wie Freie Christengemeinden, Mülheimer Verband oder Gemeinde Gottes (Cleveland) praktizieren die Glaubenstaufe.