Subsidiar
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Der Subsidiar ist ein katholischer Geistlicher.
Hauptamtlich ist der Subsidiar in der kirchlichen Verwaltung (z. B. Bischöfliches Ordinariat), in Vereinen und Verbänden, in Schulen oder Hochschulen tätig. Er übernimmt zusätzlich in einer Pfarrei, die ihm vom Bischof bzw. in dessen Auftrag zugeteilt wird, seelsorgerische Aufgaben. Diese erfüllt er in Absprache mit dem zuständigen Pfarrer.
Die Ernennung zum Subsidiar erfolgt durch den Bischof.