Diskussion:Stimmenthaltung
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Ich darf darauf hinweisen, dass der Artikel fehlerhaft ist: Im Absatz 2 heißt es (unvollständig) "Wenn eine Abstimmung oder Wahl eine qualifizierte Mehrheit verlangt, zählt eine Enthaltung faktisch als Gegenstimme.", während im letzten Absatz korrekt ausgeführt wird "Nicht abgegebene Stimmen werden bei relativen Mehrheitswahlen nicht mitgezählt, bei absoluten wirken sie wie Gegenstimmen." Man sollte das erste Zitat vervollständigen. Belege für die einfache und absolute Mehrheit. Ein Hinweis darauf, dass Gremien die Bewertung von Enthaltungen in ihrer Geschäftsordnung auch abweichend regeln können, wäre vielleicht auch nicht falsch. - NB > + 22:55, 11. Feb 2005 (CET)