Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Soziale Schichten im Mittelalter - Wikipedia

Soziale Schichten im Mittelalter

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gesellschaftsaufbau im Frühmittelalter

Im agrarisch geprägten Frühmittelalter bildete der Landbesitz das wesentliche Kriterium für die soziale Stellung eines Menschen. An der Spitze standen Adelige, Äbte, Bischöfe, die über große Ländereien verfügten. Freie Bauern bildeten die nächste Schicht. Diese besaßen zwar auch eigene Ländereien, deren Umfang genügte aber nur der eigenen Versorgung. Unter den Bauern standen die Kolonen, Halbfreie, die kein eigenes Land besaßen, sondern auf dem Land eines Grundherren lebten. Die unterste Schicht bildeten die Sklaven.

[Bearbeiten] Sklaven

Das Sklavenwesen in den germanischen Gesellschaften des Frühmittelalters hatte seine Herkunft zumeist im Römischen Reich, war aber teilweise auch Folge der wikingischen Expansion (z. B. auf Island). Die Sklaven galten als Sache und hatten keinerlei Rechte. Im Laufe der weiteren Entwicklung wurden Sklaven immer seltener und ihre Stellung veränderte sich hin zu der der Kolonen.

Die Haltung der Kirche zur Sklaverei wandelte sich vom Anfang des 6. Jahrhunderts zum ersten Viertel des 10. Jahrhunderts. Die Synode von Agde (506) erlaubte noch den Verkauf von Sklaven. Von der Synode von Reims (624 -625) wurde deren Verkauf an Juden und Heiden verboten, die Synode von Chalons (644) untersagte den Verkauf über die Landesgrenzen hinweg und die Synode von Koblenz (922) setzte den Verkauf eines Christen einem Mord gleich. Diese Verbote setzten sich langsam durch und wurden noch oft gebrochen.

[Bearbeiten] Kolonen

Die Kolonen unterschieden sich im Wesentlichen durch größere persönliche Freiheiten und ihre Stellung als Bürger von den Sklaven. Zwar waren auch sie an das Land gebunden, auf dem sie arbeiteten, sie konnten jedoch nicht wie die Sklaven verkauft werden. Ebenso war das für den Herren zu leistende Arbeitspensum gewohnheitsrechtlich beschränkt. Darüber hinaus waren sie verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Die Grundherren überließen den Kolonen einen eigenen Hof (mansus, etwa 10 Hektar Land), den diese in eigener Verantwortung bewirtschaften. Als Gegenleistung mussten die Kolonen Abgaben leisten und auf dem vom Grundherren selbst bewirtschafteten Land Dienste leisten. Die Kolonen bildeten die weitaus größte Gruppe innerhalb der Bevölkerung.

[Bearbeiten] Freie Bauern

Die freien Bauern waren eine relativ kleine Gruppe. Durch die Lasten, die der fränkisch-frühmittelalterliche Staat aufbürdete, kam es schon früh zu einer Verarmung der Bauern. Diese waren oft gezwungen, ihren Grundbesitz an einen Großgrundbesitzer zu verkaufen und damit ihren Status zu verlieren. Eine wichtige Ursache für diese Entwicklung war das Wehrrecht. Freie Bauern waren verpflichtet, Militärdienst zu leisten und ihre Ausrüstung selbst zu bezahlen. Damit waren sie in zweierlei Hinsicht getroffen. Zum einen ging ein nicht geringer Teil der Einnahmen in die Rüstung ein, zum anderen waren die Bauern während des Dienstes nicht in der Lage, das Land zu bestellen.

Der grundbesitzende Adel förderte diese Entwicklung noch, indem er zusätzliche Militärdienste verlangte oder häufiger als vorgeschrieben Gerichtssitzungen einberief, an denen die freien Bauern unter Androhung einer Geldbuße teilnehmen mussten.

[Bearbeiten] Adel

Die vermögende Oberschicht unterteilt sich in den meist hochvermögenden Geburtsadel und eine Gruppe von Großgrundbesitzern, die ihren Status aus ihrem Besitz und den daraus entstehenden Privilegien herleiteten. Während die freien Bauern in der Regel nicht mehr als drei bis vier Höfe besaßen, waren zwölf Höfe die untere Grenze dieser Gruppe. Diese Grenze ergab sich daraus, dass ab diesem Grundbesitz der Militärdienst mit einer vollständigen Rüstung vorgeschrieben war. Der Geburtsadel besaß allerdings ein Vielfaches dieses Grundbesitzes, mehrere hundert bis mehrere tausend Hektar Land waren nicht selten.

[Bearbeiten] Klerus

Eine besondere Rolle nahm der Klerus während der fränkisch-frühmittalterlichen Zeit ein. Im Frühmittelalter entsprach die kirchliche Struktur im fränkischen Reich und in den arianischen christlichen Völkern germanischen Begriffen: der Grundherr war, wie früher der Stammesfürst, nicht nur weltlicher sondern auch geistlicher Herrscher. Die germanischen Eigenkirchen und die meisten Klöster dieser Zeit wurden nicht nur vom Grundherrn gestiftet, sondern auch unterhalten, und die vom Grundherrn eingesetzten örtlichen Pfarrer waren in der Regel Unfreie, die nicht nach ihrer Meinung gefragt wurden. Diese verfügten selten über die Voraussetzungen für dieses Amt. Auf der gleichen Grundlage wurden Klöster gegründet und diese mit Mönchen ausgestattet. Die Erträge des Kirchenguts gehörten dem Grundherrn.

In gleicher Weise sah sich auch der König als Herr über die Kirche. Die Bischöfe wurden vom König ernannt und stammten fast ausnahmslos aus den reichen Familien und dem Adel. Zudem unterschied sich das Leben eines Bischofs kaum von dem eines Grafen, oftmals wurde von Zeitgenossen geklagt, dass sich Bischöfe mehr um Jagd, Waffen und Vermögen kümmerten als um ihre kirchlichen Aufgaben.

Die Schenkung von Vermögen und Boden an die Kirche sowohl von Königen wie von Gemeinen sollte dem Seelenheil des Gebers dienen, nach der Lex Ribuaria konnten die gesetzlichen Erben umgangen werden. Ebenso konnte ein Grundherr eine Eigenkirche stiften, deren Erträge ihm weiterhin zustanden. Die Schenkung galt schon bei Langobarden und Franken als gottgefällig und versicherte des ewigen Lebens. Schon im 6. Jahrhundert verlangsamten Säkularisationen das Anwachsen der Kirchengüter (bereits durch Chlothar I., Dagobert I., Karl Martell und Pippin veranlaßt). Unter den Karolingern hatte sich durch Schenkung wie auch durch das Erbitten von Schenkungen der Grundbesitz der Klöster und Bistümer stark vermehrt. Karl der Große (siehe auch: Sachsenkriege (Karl der Große)) und Ludwig der Fromme wirkten dem entgegen, wobei Ludwig sogar die Enterbung der Erben durch die Kirche verbot.

Seit dem 6. Jh. wurden die freien Gemeinen und Kleingrundbesitzer von den großen Grundherren bedrückt und beraubt. Die Grafen wie auch die Äbte und Bischöfe setzten ihre Macht ein, um sich von den Kleingrundbesitzern deren Eigentum schenken oder verkaufen zu lassen oder sie von Grund und Boden zu trennen und zu verjagen.

Um der Gewalt zu entgehen traten die Bauern in den Schutz der Herren, vor allem der Kirche. Das bedeutete die Übertragung ihres Eigentums bei weiterem Nießbrauch, oft in Form der Prekarie. So förderte sie die Ausweitung der Hörigkeit früherer freier Gemeiner und ehemaliger Sklaven.


[Bearbeiten] Gesellschaftsaufbau im Hoch- und Spätmittelalter

[Bearbeiten] Städte

War das Frühmittelalter eine fast ausschließlich agrarisch und naturalwirtschaftlich geprägte Epoche, so wuchs die Bedeutung der Städte, in denen die Geldwirtschaft dominierte, im Hochmittelalter. Ausgehend von Norditalien gewannen Städte einen Status, der sie oftmals aus der politischen und rechtlichen Abhängigkeit von Fürsten oder Bischöfen befreite. Dies hatte beträchtlichen Einfluss auf den sozialen Aufbau der städtischen Gesellschaft.

[Bearbeiten] Kaufleute in Gilden

Die Grundlage für den Aufstieg der Städte stellt der Fernhandel dar. Daher bildeten die Fernkaufleute die Führungsschicht innerhalb der Stadt. Die Gilden, zunächst gebildet um sich gegenseitig im Handel mit entfernten Handelspartnern zu unterstützen, gewannen innerhalb der Stadt politischen Charakter und sicherten den Kaufleuten einen weitgehenden Einfluss auf die Entwicklung der Stadt und auf die Beziehungen zum Stadtherren.

[Bearbeiten] Handwerker in Zünften

Freie Handwerker bildeten die nächste Gesellschaftsschicht. Sie organisierten sich bald in Zünften, deren Aufgabe es war, den Handwerkern einer Stadt möglichst gleichartige Arbeits- und Lebensbedingungen zu garantieren, die Qualität der Produkte zu überwachen und die soziale Absicherung der Mitglieder sicherzustellen. Im Spätmittelalter bekamen auch die Zünfte zunehmend politische Bedeutung und in vielen Städten erstritten sich die Handwerker die Teilhabe an der Stadtregierung.

[Bearbeiten] Städtische Unterschicht und Bürgerechtslose

Kleinhändler, Knechte und Mägde bildeten die städtische Unterschicht.

Gleichsam außerhalb der Gesellschaft standen die Vertreter der "unehrlichen" Berufe (Henker, Schinder, Türmer, Musikanten und Totengräber u. ä.). Sie standen unter besonderem Recht und galten nicht als Bürger.

[Bearbeiten] Juden

Auch Juden hatten einen Sonderstatus. Sie standen in der Regel unter dem Schutz des Landesherren, der sich diesen Schutz in der Regel gut bezahlen ließ (Judenregal). Da Juden in vielen Ländern des Mittelalters kein Land besitzen konnten und in der Regel nicht in Zünfte und Gilden aufgenommen wurden, blieb ihnen lediglich der Kleinhandel und das Geldgeschäft (durch das kanonische Zinsverbot war es Christen untersagt, gegen Zinsen Geld zu verleihen oder bei Wechselgeschäften Geld zu verlangen). In vielen Städten mussten Juden in bestimmten Stadtteilen wohnen, ebenso hatten sie sich durch bestimmte Kleidung als Juden kenntlich zu machen.

[Bearbeiten] Landbevölkerung

Außerhalb der Städte hatte der Wechsel von der Natural- zur Geldwirtschaft einen großen Einfluss auf die Gesellschaftsstruktur. Da die Grundbesitzer auf Geldeinnahmen angewiesen waren, verzichteten sie auf Naturalabgaben und Frondienste der Bauern und forderten stattdessen Geld. Dieser Wechsel förderte die soziale Mobilität, da es den Bauern nun grundsätzlich möglich war durch geschicktes Wirtschaften eine gewisse Unabhängigkeit vom Grundherren zu erreichen, gelegentlich konnten sie sich auch von den Abgaben freikaufen.

Die Leibeigenen blieben ausgenommen von dieser Entwicklung. Ihr Status blieb vom Wandel der Wirtschaft unbeeinflusst. Auf der anderen Seite konnten selbst Unfreie als Ministeriale im Auftrag eines Fürsten Burgen besetzen und deren Interessen vertreten. Diese Ministerialen konnten im Laufe von zwei Generationen Freie werden und in den Ritterstand eintreten.

[Bearbeiten] Niedergang des Rittertums

Ritter, deren wirtschaftliche Basis lediglich aus einem kleineren Grundbesitz bestand, verloren oftmals durch den Wechsel zur Geldwirtschaft die wirtschaftliche Grundlage für ihren Stand. Da sie durch Lehnsvereinbarungen und Standesvorstellungen gezwungen waren, Ausrüstung und Männer bereitzustellen, benötigten sie nicht selten größere Summen als ihre Ländereien hervorbrachten. Diese Entwicklung führte im Spätmittelalter zum Raubrittertum und schließlich zum Niedergang dieses Stands.

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