Sozialbrache
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Der Begriff Sozialbrache (1956 von Wolfgang Hartke aufgebracht) entstammt der Sozialgeographie und meint das Brachfallen landwirtschaftlicher Nutzflächen infolge Nutzungsaufgabe aufgrund von Veränderungen im Sozialgefüge ("Strukturwandel") der ländlichen Bevölkerung.
In Abgrenzung zur "Flurwüstung", die es im Mittelalter immer wieder gab, ist die Sozialbrache mit einer Hebung des Lebensstandards der ländlichen und der Gesamtbevölkerung verbunden: man kann schwieriger zu bewirtschaftende oder weniger ergiebige Flächen aufgeben, weil die verbliebenen landwirtschaftlichen Flächen und Importe zur Deckung des Bedarfs ausreichen.
In den 50er und 60er Jahre setzte der große Strukturwandel in der Landwirtschaft mit einer zunehmenden Mechanisierung (mehr und größere Maschinen), Intensivierung (mehr synthetische Dünger und Pflanzenschutzmittel, Hochleistungssorten und -rassen) sowie Rationalisierung ein. Gleichzeitig kam es zur Konzentration der landwirtschaftlichen Flächen bei immer weniger Betrieben und damit zum sog. "Höfesterben". Landwirtschaftliche Arbeitskräfte wanderten zu Industriestandorten ab (Landflucht).
Rationalisierung in der Landwirtschaft bedeutet u. a. Konzentration auf die ertragsstärksten und am leichtesten zu bewirtschaftenden Flächen. Schwierig zu bewirtschaften sind z. B. kleine, ungünstig geschnittene Parzellen, Parzellen am Hang oder weit vom Hof entfernte Parzellen. Solche Flächen fallen dann schnell aus der Bewirtschaftung. Je nach Bodentyp, Feuchteverhältnissen, Klima und Waldnähe versaumen und verbuschen sie mehr oder weniger schnell und werden dann zu Wald, wenn sie nicht ohnehin aufgeforstet werden.
Der Begriff "Sozialbrache" wird heute seltener verwendet, obgleich der Strukturwandel in der Landwirtschaft und damit das Herausfallen von Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung vor allem in sog. Ungunstgebieten unverändert anhält. Problemgebiete sind vor allem die Mittelgebirge, in Baden-Württemberg z. B. der Schwarzwald und die Schwäbische Alb. Im Schwarzwald gibt es z. B. inzwischen Gemeinden mit 90% Waldanteil, was negative Auswirkungen aufs Landschaftsbild und damit auf den Tourismus, aber auch auf den Kaltluftabfluss aus Wohnsiedlungen hat. Darüber hinaus werden mit dem "Zuwachsen der Landschaft" früher häufige Acker- und Grünland-Biotoptypen, Pflanzengesellschaften und Tier- und Pflanzen-Arten selten oder sind sogar existentiell bedroht.
Nach Vorgabe der EU (GAP-Reform 2005) müssen landwirtschaftliche Betriebe - soweit sie EU-Subventionen beziehen wollen - ihre Flächen jedoch in Zukunft offenhalten (Grünland z. B. einmal jährlich mulchen), auch wenn sie sie nicht mehr regulär bewirtschaften.