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Der Begriff Signatur (von lateinisch: signatura) bezeichnet
- eine Unterschrift,
- einen kurzen Textabschnitt unter E-Mails und Usenet-Beiträgen, siehe Signature,
- eine Aufschrift, auch: ein auf das Rezept oder die Verpackung geschriebener Hinweis zum Gebrauch einer Arznei,
- im Bibliothekswesen und Archivwesen die Standortbezeichnung einer Bestandseinheit: Signatur (Dokumentation),
- geschäftlich ein Kurzzeichen anstelle einer vollständigen Unterschrift,
- in der Kartografie ein Kartenzeichen zur Angabe von Art und Lage von topographischen Objekten oder anderen mit der Erdoberfläche in Zusammenhang stehenden Erscheinungen, siehe Signatur (Kartografie),
- in der Kunst die Urheberangabe eines Künstlers auf seinem Werk,
- im Druckwesen eine als Hilfe beim Setzen dienende Markierung (in Form einer Einkerbung) an einer Drucktype,
- im Buchwesen eine Ziffer oder Buchstabe auf dem unteren Rand eines Druckbogens zur Bezeichnung der beim Binden zu beachtenden Reihenfolge der Bogen,
- in der frühneuzeitlichen Signaturenlehre als Zeichen verstandene Eigenschaften natürlicher Phänomene,
- in der Mathematik (Lineare Algebra) bezeichnet die Signatur einer Matrix ein Zahlentripel, dessen Elemente von den Eigenwerten der Matrix abhängen, siehe Signatur (Lineare Algebra),
- in der Datenverarbeitung ist eine digitale „Signatur“ eine elektronische Unterschrift, mit der Integrität und Authentizität digitaler Dokumente nachgewiesen werden können,
- im Zusammenhang mit Computerviren ein eindeutiges Merkmal zur Identifizierung derselben, siehe Virensignatur,
- in der Programmierung die Definition einer Methode oder Funktion, die aus Methodenname und Parametern besteht; siehe Signatur (Programmierung),
- die Apostolische Signatur ist das höchstes Gericht der römischen Kurie.
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