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Robe

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Französischer Rechtsanwalt in seiner Robe vor Gericht (um 1900)
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Französischer Rechtsanwalt in seiner Robe vor Gericht (um 1900)

Der Begriff Robe bezeichnet festlich-gravitätische Kleidungsstücke von sehr unterschiedlicher Form und Zweckbestimmung, darunter insbesondere die weiten, mantelartigen Gewänder, die in vielen Staaten der Welt als Amtstracht von Juristen, Hochschullehrern und Klerikern getragen werden. Außerdem werden bodenlange, einteilige Frauenkleider so bezeichnet. Heute sind das vor allem Ball- bzw. Abendkleider, im historischen Zusammenhang alle einteiligen Kleider.


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Internationale Gerichte

Die an den internationalen Gerichtshöfen verwendeten Roben sind in der Regel betont schlicht und unter Verzicht auf alle Details gestaltet, die der typischen Juristentracht eines bestimmten Staates oder Kulturkreises zugeordnet werden könnten.

[Bearbeiten] Internationaler Gerichtshof

Die Richter des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag tragen schlichte plissierte Roben in schwarz mit Samtbesatz und Jabots aus weißen Spitzen. Prozessbevollmächtigte der Parteien tragen die traditionelle Amtstracht ihres jeweiligen Landes, sofern sie Rechtsanwälte sind.

[Bearbeiten] Internationaler Strafgerichtshof

Die Richter des permanenten Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) tragen schwarze Roben mit plissierten weißen Jabots.

[Bearbeiten] Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien

Die Richter am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien tragen Roben aus schwarzer und roter Seide und weiße Jabots.

[Bearbeiten] Internationaler Seegerichtshof

Am Internationalen Seegerichtshof (ITLOS), der seinen Sitz in Hamburg hat, tragen die Richter Roben von dunkelblauer Farbe und mit schwarzem Samtrevers, mit Jabots anstelle der Krawatten.

[Bearbeiten] Europäischer Gerichtshof

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) tragen rote Roben mit dunklem Samtbesatz und plissierte Jabots aus weißem Stoff.

[Bearbeiten] Deutschland

[Bearbeiten] Geschichte der deutschen Juristenrobe

Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war die Amtstracht der Richter und sonstigen vor Gericht agierenden Juristen regional sehr unterschiedlich gestaltet. Insbesondere städtische Rechtsprechungsorgane demonstrierten ihren Status durch besonders prunkvolle Amtsgewänder und Insignien, während in ländlichen Regionen oft auf eine besondere Uniformierung der gerichtlichen Funktionsträger ganz verzichtet wurde.

Im Jahre 1726 verfügte König Friedrich Wilhelm I. von Preußen mit der ihm eigenen Ironie die Einführung einer einheitlichen Juristentracht in den Gerichten seines Territoriums:

"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt."

Im Verlauf des 18. und 19. Jahrhunderts wurde dieser "Mantel", den man gemeinhin als Robe zu bezeichnen pflegte, von anderen deutschen Territorien in identischer oder abgewandelter Form übernommen. Nach der Reichsgründung im Jahre 1871 setzte sich die preußische Robe als einheitliche deutsche Juristentracht endgültig durch. Bis heute ist das Tragen der Robe während mündlicher Gerichtsverhandlungen für Richter, Anwälte und bestimmte Gerichtsbedienstete (Urkundsbeamter der Geschäftsstelle) zwingend vorgeschrieben; noch immer kann etwa ein Richter einen Anwalt von der Verhandlungsteilnahme ausschließen, wenn dieser ohne Robe erschienen ist. Die Robe erfüllt auch symbolisch einen anderen Zweck. Die Robe verdeckt die Kleidung und das Aussehen der Person, die sie trägt. So sind vor Gericht alle gleich, ungesehen ob sich beispielsweise jemand einen teuren Anzug leisten kann, oder normale Straßenkleidung trägt. Es zählt das gesprochene Wort - die Verteidigung oder der Vortrag. Es existieren allerdings einige Ausnahmeregelungen; auch wird die Robenpflicht in der Praxis mit regional recht unterschiedlicher Strenge gehandhabt. An Amtsgerichten darf zumindest in Zivilsachen nach der Berufsordnung für Rechtsanwälte ohne Robe verhandelt werden, in Bremen und an einigen anderen Orten ist dies sogar am Landgericht üblich.

[Bearbeiten] Typen der Juristenrobe

Roben tragen in Deutschland der Rechtsanwalt und Verteidiger, Patentanwalt (Ausführung wie technische Richter beim Bundespatentgericht, siehe unten), Richter und der Staatsanwalt sowie der Urkundsbeamte. An den Kammern für Handelssachen tragen auch die ehrenamtlichen Richter (früher Handelsrichter genannt) schwarze Richterroben. Ehrenamtliche Richter an Arbeitsgerichten, bei den Landwirtschaftskammern der Landgerichte und Schöffen in Strafverfahren tragen keine Robe. In Verwaltungsgerichtsverfahren wird die Robe auch vom Vertretern des öffentlichen Interesses bzw. dem Landesanwälten/Oberlandesanwälten (Dienstbezeichnung variiert in den Bundesländern) getragen. Referendare dürfen eine Robe tragen. Sie tragen als Wahlverteidiger oder Prozessbevollmächtigter die Robe des Rechtsanwalts, in Pflichtverteidigersachen die des Urkundsbeamten. In Baden-Württemberg müssen sie immer die Robe des Urkundsbeamten tragen.

Außerdem dürfen die Prozessvertreter der Nebenklage in Strafverfahren und die Interessensvertreter für Kinder und Jugendliche in Kindesschutz- und Familiensachen (Kinder- und Jugendanwalt, Verfahrenspfleger, Verfahrensbeistände) eine Robe tragen. Die Praxis zeigt jedoch, dass hiervon recht wenig Gebrauch gemacht wird, erlaubt ist es aber in allen Bundesländern.

Amts- bzw. Bezirksnotare in Baden-Württemberg, die als Nachlaß- oder Vormundschaftsrichter tätig sind, tragen keine Robe.

Gestaltung und Trageweise der Robe sind in verschiedenen Verordnungen und Erlassen geregelt, je nach Bundesland bis hin zur Normierung von Schnittmustern. Die Amtstracht der obersten Bundesgerichte ist durch Anordnung des Bundespräsidenten geregelt. Die heute in allen deutschen Bundesländern gebräuchliche Juristenrobe ist ein bis etwa zur Wadenmitte reichender, auf der Vorderseite durch eine verdeckte Knopfleiste verschließbarer Mantel ohne Kragen mit weiten Ärmeln und einer in Falten gelegten Rückenpartie. Dazu wird von Männern eine weiße Krawatte oder ein weißer Querbinder, von Frauen ein weißer Schal getragen - prinzipiell gilt dies für alle Robenträger, wird heute aber von Rechtsanwälten meist nicht mehr beachtet. Die Robe selbst besteht je nach Ausführung und Qualität aus Baumwolle, Schurwolle oder einem Mischgewebe (z. B. Trevira /Schurwolle). Die Säume sind mit Besätzen versehen, deren Material Aufschluss über die Funktion des jeweiligen Trägers gibt:

Besatz Funktion
Samt (breit) Richter oder Staatsanwalt
Atlasseide Rechtsanwalt
Samt (schmal) Amtsanwalt oder Rechtspfleger
Wollstoff Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Lediglich an den Gerichten des OLG-Bezirks Stuttgart im württembergischen Rechtsgebiet tragen auch Rechtsanwälte Roben mit Samtbesätzen.


Die Farbe der Robe erlaubt in einigen Fällen die Zuordnung des Trägers zu bestimmten Gerichtszweigen:

Grundfarbe Farbe der Besätze Gerichtszweig
schwarz schwarz ordentliche Gerichte
schwarz blau Bundespatentgericht
schwarz rot Landesverfassungsgerichte (nicht in allen Bundesländern)
schwarz violett Sozialgerichte (nicht in allen Bundesländern; teilweise außer Gebrauch geraten, Sozialgericht NRW trägt blau)
blau blau Verwaltungsgerichte in den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
karmesinrot karmesinrot oberste Bundesgerichte mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichts


Bis in die 60er Jahre wurde von Richtern und Staatsanwälten als Standessymbol zusätzlich ein Barett in der Farbe der Robe getragen. Heute sind Barette in althergebrachter Form nur noch an Bundesgerichtshof und anderen obersten Bundesgerichten in Gebrauch; am Bundespatentgericht wird seit etwa 1980 auf das Tragen der Barette verzichtet.

Die berühmten scharlachroten Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht entsprechen nicht dem ansonsten in Deutschland gebräuchlichen Robentypus. Sie wurden vielmehr in den 50er Jahren speziell für das BVerfG von einem Münchener Kostümbildner entworfen, der als Vorbild eine Richtertracht der Stadt Florenz aus dem 15. Jahrhundert wählte. Verfassungsrichter tragen besondere Barette und anstelle der Krawatten sogenannte Jabots, lange weiße Halsbinden, die den zur Amtstracht evangelischer Pastoren gehörenden Beffchen ähneln.

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich wird nicht von einer "Robe" sondern vom "Talar" gesprochen, welcher gemeinsam mit der Kopfbedeckung des Richters, dem "Barett", das "Amtskleid" bildet. Dieses wurde in seiner heutigen Form im ausgehenden 19. Jahrhundert eingeführt.

Das Aussehen des richterliche Amtskleides ist in der Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 9. Mai 1962 über die Beschaffenheit, das Tragen und die Tragdauer des Amtskleides der Richter geregelt. Danach besteht es aus einem schwarzen, bis zum Knöchel reichenden, faltigen Talar, dessen Kragenrevers und weite Ärmel mit Besätzen aus Samt versehen sind, welche in violetten Rändern eingefasst sind. Das Barett ist ebenfalls schwarz und an der unteren Seite mit Samt versehen, den Übergang zum schwarzen Stoff der oberen Hälfte bildet auch hier eine violette Einfassung. Dazu werden laut Geschäftsordnung weißes Hemd und schwarze Krawatte getragen, was von den verschiedenen Gerichten aber unterschiedlich streng gehandhabt wird.

Das Tragen des Amtskleides ist an sich in allen Verhandlungen vorgeschrieben, kommt im Zivilverfahren - vor allem in den formloseren "Verfahren außer Streitsachen" (einvernehmliche Scheidung, Vaterschaftsfeststellung, div. Mietrechtsangelegenheiten, etc.) - aber zunehmend außer Übung. In Strafverfahren wird der Talar demgegenüber nach wie vor verwendet. Das Barett ist allerdings auch hier nur mehr selten in Gebrauch, wird aber vor allem in Geschworenenstrafsachen und höheren Instanzen noch getragen.

Der Status des Richters innerhalb der gerichtlichen Hierarchie wird durch unterschiedliche Besätze an Kragenabschlüssen und Ärmeln der Talare am Aussehen der Barette angezeigt:


Rang Kragenbesatz Barett
sämtliche Richter der Bezirksgerichte, Landesgerichte und Oberlandesgerichte (sofern unten nicht einzeln aufgeführt) schwarzer Talarstoff mit einem violett eingefassten schwarzen Samtstreifen schwarzer Talarstoff mit einem violett eingefassten schwarzen Samtstreifen
Präsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz schwarzer, violett eingefasster Samt schwarzer Samt mit Einfassung aus violettem Samt
Senatspräsidenten der Oberlandesgerichte schwarzer, violett eingefasster Samt schwarzer Samt mit Einfassung aus violettem Samt
Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte schwarzer, violett eingefasster Samt schwarzer Samt mit Einfassung aus violettem Samt
Präsidenten der Oberlandesgerichte schwarzer Samt mit mit 6 cm breiter Verbrämung aus Kaninpelz schwarzer Samt mit Einfassung aus violettem Samt
Hofräte des Obersten Gerichtshofs violetter Samt violetter Samt
Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs violetter Samt mit 6 cm breiter Verbrämung aus Kaninpelz violetter Samt
Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs violetter Samt mit 6 cm breiter Verbrämung aus Kaninpelz violetter Samt
Präsident des Obersten Gerichtshofs violetter Samt mit 12 cm breiter Verbrämung aus Kaninpelz violetter Samt


Die Amtskleider der Staatsanwälte entsprechen jenen der Richter auf gleicher Stufe mit dem Unterschied, dass die violetten Teile bei diesen die Farbe Rot haben. Bei Strafverhandlungen vor den Bezirksgerichten werden die Staatsanwälte von ihnen weisungsgebundenen Bezirksanwälten vertreten, denen das Tragen eines Amtskleides nicht erlaubt ist.


Für Rechtsanwälte wird das Tragen des Talars durch die bis heute gültige Verordnung des Justizministeriums vom 17. Juni 1904, womit den Advokaten, Advokaturskandidaten und Verteidigern das Tragen eines Amtskleides gestattet wird (StF: RGBl. Nr. 59/1904) geregelt.

Das Amtskleid der Anwälte ist schwarz ohne farbige Besätze; ansonsten entspricht es in Schnitt und Ausführung dem einfachen Amtskleid der Richter und Staatsanwälte. Das Barett - welches während einer Urteilsverkündung oder Eidesleistung zu tragen ist - entspricht ebenfalls dem der Richter ohne farbige Besätze. Das Tragen eines Talars durch Rechtsanwälte ist fast gänzlich unüblich geworden und findet im Wesentlichen nur mehr in Geschworenenstrafsachen und vor dem Obersten Gerichtshof statt.

[Bearbeiten] Vereinigte Staaten von Amerika

In den USA entstanden in den ersten Jahrzehnten nach der Unabhängigkeitserklärung komplexe Regelungen bezüglich der Amtstracht der Juristen, die einerseits durch Verzicht auf britisch-aristokratische Elemente, etwa Perücken und Hermelinbesätze, den demokratischen Charakter des neuen Staatswesens betonen, andererseits die Würde der Gerichte adäquat zum Ausdruck bringen sollte. Die einzelnen Bundesstaaten gelangten hierbei zu recht unterschiedlichen Resultaten. Im 19. und 20. Jahrhundert kam es zu einer allmählichen Standardisierung und Vereinfachung der ursprünglich sehr prunkvollen Amtstrachten.

Heute tragen Richter der unteren und mittleren Gerichtsbarkeit in der Regel einfache schwarze Roben, die in Schnitt und Ausführung etwa dem in Deutschland gebräuchlichen Typus entsprechen. Hinsichtlich der Farbe von Hemdkragen und Krawatte bestehen bei Richtern keine besonderen Vorgaben; Richterinnen bevorzugen lange, schalartige Kragentücher von zumeist weißer Farbe.

Die einzelnen Bundesstaaten der USA haben für ihre Obersten Gerichte individuelle Regelungen zur Amtstracht der Richter getroffen. Teilweise werden sehr prächtige Roben verwendet, z. B. in Maryland nach britischem Vorbild, allerdings ohne Perücken.

Am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten tragen die Richter einfache schwarze Roben ohne Besonderheiten. Im Jahre 1994 führte der damalige Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs, William Rehnquist, für sich selbst als Zeichen seines Rangs eine besondere Robe ein, die in Anlehnung an die Amtstracht des britischen Lordkanzlers vier goldene Streifen an den Ärmelenden aufwies, ansonsten aber dem gewöhnlichen Typus der US-amerikanischen Richterrobe entsprach. Rehnquists Nachfolger John G. Roberts, Jr. übernahm die neue Amtstracht allerdings nicht, sondern trägt wieder die gewöhnliche schwarze Robe.

Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Gerichtsbedienstete tragen in den USA keine Roben, sondern treten vor Gericht in Alltagskleidung auf. Eine Ausnahme stellt dahingehend lediglich die Amtstracht des United States Solicitor General dar, der bei Verhandlungen des Obersten Gerichtshofs einen besonderen Cutaway im Stil des ausgehenden 19. Jahrhunderts trägt.

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