Rentenversicherungsträger
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Rentenversicherungsträger sind in Deutschland die Institutionen, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs VI Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung erbringen. Die Rentenversicherungsträger firmieren unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung.
Von den (gesetzlichen) Rentenversicherungsträgern sind die privaten Rentenversicherer zu unterscheiden, die Leistungen auf Grund privater Versicherungsverträge erbringen.
Landesversicherungsanstalt | Bundesversicherungsanstalt für Angestellte | Bahnversicherungsanstalt | Seekasse | Bundesknappschaft | Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
Nachfolger: Deutsche Rentenversicherung
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |