Reinhold Thode
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Reinhold Thode (* 24. Februar 1940 in Kiel) war von 1988 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahre 2005 Richter am deutschen Bundesgerichtshof.
Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und Promotion wurde Thode zunächst als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Kiel tätig, ehe er 1975 in den Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein eintrat.
Im Jahre 1979 wurde Thode zum Richter am Oberlandesgericht Schleswig ernannt, 1988 zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt. Während seiner gesamten Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof gehörte Thode dem VII. Zivilsenat, seit 1996 als dessen stellvertretender Vorsitzender, an.
Dort war er frühzeitig alleiniger Berichterstatter für alle Rechtsstreitigkeiten mit Bezug zum internationalen Privatrecht. Unter seiner Berichterstattung wurde die Prospekthaftung in den Baumodellen und im Bauträgervertrag entwickelt. Grundlegende Entscheidungen zum Verständnis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure als reines Preisrecht, die Entscheidung zum Verständnis der MaBV als reines Gewerberecht und viele andere Entscheidungen hat er maßgeblich beeinflusst.
Mit Erreichen der Altersgrenze trat Thode, der im Jahr 1994 auch zum Honorarprofessor an der Universität Konstanz ernannt worden war, am 28. Februar 2005 in den Ruhestand.
Seit Mai 2005 ist Thode als Rechtsanwalt in Landau tätig. Seit Mai 2006 steht er dem Mitteldeutschen Schiedsgericht (MDSG) als Schiedsrichter in Bausachen zur Verfügung.
Personendaten | |
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NAME | Thode, Reinhold |
KURZBESCHREIBUNG | Richter am deutschen Bundesgerichtshof |
GEBURTSDATUM | 24. Februar 1940 |
GEBURTSORT | Kiel |