Regierungsrat
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Der Begriff des Regierungsrates (RR) beschreibt einerseits ein Gremium, das die Regierungsgewalt ausübt, dabei aber nicht den engen Zusammenhalt und die enge Bindung eines Regierungskabinetts aufweist.
[Bearbeiten] Staatsexekutive
In der Schweiz wird in den meisten deutschsprachigen Kantone die Exekutive als Regierungsrat bezeichnet. Außerdem tragen die einzelnen Mitglieder dieser Kollegialbehörden die Bezeichnung Regierungsrat. Die Regierungsarbeit ist in mehrere Departemente (Ministerien) gegliedert, denen jeweils ein Regierungsmitglied vorsteht.
Siehe auch: Regierungsrat (Schweiz)
Regierungsräte werden außerdem in Ländern mit junger demokratischer Tradition und multiethnischen Bevölkerungsebenen gebildet, um Strukturen langsam wachsen zu lassen. Als Beispiel könnte hier der irakische Regierungsrat dienen.
[Bearbeiten] Verwaltungsfunktion
Zum anderen ist der Regierungsrat in Deutschland ein Beamter im höheren allgemeinen Verwaltungdienst in der Bundes- oder Landesverwaltung im Eingangsamt. Die Position wird mit der Gehaltsstufe A 13 nach dem Bundesbesoldungsgesetz vergütet. Beförderungsämter sind der Oberregierungsrat, der Regierungsdirektor und der Leitende Regierungsdirektor bzw. Ministerialrat sowie Posten in der Besoldungsordnung B (z. B. Abteilungspräsident, Ministerialdirektor, Präsident einer Behörde usw.). Die Angehörigen des höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen im Regelfall eine Ausbildung zum Volljuristen oder haben den Aufstiegslehrgang vom gehobenen in den höheren Dienst erfolgreich absolviert.
In den Verwaltungen der Kommunen und anderer Körperschaften wird die Bezeichnung "Regierungs-" durch entsprechende Vorsätze ersetzt (z. B. Verwaltungsrat).
Vom allgemeinen höheren Verwaltungsdienst zu unterscheiden sind die Fachlaufbahnen (Bautechnische Laufbahn, Lehramt ...) sie sind meist durch einen entsprechenden Zusatz gekennzeichnet (Baurat, Studienrat (StR), Legationsrat etc.)
Siehe auch: Ämter in den deutschen Bundesministerien
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