Privilegia de non evocando
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Privilegia de non evocando war der lateinische Begriff für die vom Kaiser an einige Landesherrn verliehenen Privilegien der höchsten Rechtsprechung. Damit endete der Instanzenzug an dem höchsten Gericht des Landes und nicht an dem höchsten Gericht des Reiches. Dieses Privileg wurde vom Kaiser vergeben, um Prozesse nicht unnötig in die Länge zu ziehen und Kosten zu sparen. Jedoch schränkte dieses Appellationsverbot die kaiserliche Gerichtshoheit ein und trug damit zum Erstarken der Territorialstaaten in Deutschland bei.
Literatur:
Eisenhardt, Ulrich, Die Rechtswirkungen der in der Goldenen Bulle genannten privilegia de non evocando et appellando, Zeitschrift für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung 86 (1969), S. 75-96.