Privatfernsehen
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Das Privatfernsehen, das zusammen mit dem Privatradio die Privatsender bildet, stellt die kommerzielle – meist werbefinanzierte – Komponente des dualen Rundfunksystems in Bezug auf das Fernsehen in Deutschland dar. Im Gegensatz hierzu steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der durch über die GEZ erhobene Gebühren finanziert wird. Die Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten und die damit verbundenen Verwaltungs- und Kontrollorgane (z. B. Landesmedienanstalten) sind in ihrer Gesamtheit höher als die Gewinne aller privaten Rundfunkanbieter Deutschlands zusammen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden unter dem Begriff "Privatfernsehen" meist nur die von jedermann frei empfangbaren Fernsehsender verstanden (Free-TV), d. h. kostenlose und werbefinanzierte Sender. Im engeren Sinn gehören hierzu aber auch das Bezahlfernsehen (Pay-TV), das erst nach Abschluss eines Vertrags (Abonnement) zwischen dem Anbieter und dem Endverbraucher genutzt werden kann.
Bei fast allen digital über Kabelanschluss verbreiteten Programmen (DVB-C) handelt es sich um kostenpflichtige oder grundverschlüsselte Angebote, eine Ausnahme bilden die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
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[Bearbeiten] Geschichte des Privatfernsehens in Deutschland
Bereits 1954 gab es mit Telesaar einen ersten privaten Fernsehsender in Deutschland. Das war möglich, weil das Saarland bis Ende 1956 nicht Teil der Bundesrepublik war und deshalb nicht der deutschen Rundfunkhoheit unterlag.
Mit dem 3. Rundfunk-Urteil, dem so genannten FRAG-Urteil, bereitete das Bundesverfassungsgericht den Weg für privaten Rundfunk. Basis sind die Landesmediengesetze, die innerhalb des dualen Rundfunksystems bis heute ihre Anwendung finden.
Mit der Wahl Helmut Kohls zum Bundeskanzler im Jahre 1982 wurde der technische Ausbau der Breitbandverkabelung unter dem damaligen Postminister Christian Schwarz-Schilling vorangetrieben.
Am 1. Januar 1984 startete in Ludwigshafen mit dem Kabel-Pilotprojekt Ludwigshafen in einem Kellerstudio das duale Rundfunksystem in Deutschland.
„Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Moment sind Sie Zeuge des Starts des ersten privaten Fernsehveranstalters in der Bundesrepublik Deutschland“, hieß es am 1. Januar 1984 um 9:58 Uhr. Aus einem Kellerstudio in Ludwigshafen begrüßte Jürgen Doetz gemeinsam mit der Moderatorin Irene Joest die Zuschauer. Die Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenrundfunk (PKS) war geboren, aus der ein Jahr später – im Jahre 1985 – SAT.1 wurde (damals mit Sitz in Mainz).
Einen Tag nach dem Sendestart der PKS bzw. von SAT.1, begann RTL plus (heute RTL Television) am 2. Januar 1984 seinen Sendebetrieb aus Luxemburg (heutiger Sitz Köln).
Dem anfänglichen Sendeangebot vieler Privatsender wurde oft der Vorwurf extrem geringen Anspruchs gemacht (Beispiel: RTL mit Tutti Frutti). Allerdings ging es zunächst auch nur darum, die Bekanntheit der neuen Sender mit nahezu allen Mitteln zu "pushen", inhaltliche Erwägungen traten in dieser Frühphase hinter dem reinen Kampf um Marktanteile und Einschaltquoten weit zurück.
Heute sind einige Privatsender recht vielfältig und sprechen fast alle gesellschaftlichen Schichten an. Es haben sich auch Sparten herausgebildet, z.B. "Sport-Sender".
[Bearbeiten] Privatfernsehen in Europa
- Niederlande: Talpa, SBS 6, RTL (3-5) und unzählige andere Sender
- Frankreich: TF1, M6, Canal Plus
- Dänemark: TV 2
- Großbritannien: ITV, Channel 4
- Polen: u.a. Polsat, TVN
- Spanien: Telecinco, Antena 3, Canal+
- Italien: ca. 700 Privatsender, darunter Mediaset, Telemontecarlo
- Österreich: ATV und Regionalfenster der deutschen Programme
- Schweiz: 3+, ansonsten wie in Österreich
[Bearbeiten] Weitere Bedeutungen
Privatfernsehen war auch der Titel einer ARD-Sendung mit dem Journalisten und Fernsehproduzenten Friedrich Küppersbusch (u. a. ZAK), die 1997 aus politischen Gründen eingestellt wurde.
[Bearbeiten] Literatur
- Eric Karstens/Jörg Schütte: Praxishandbuch Fernsehen. Wie TV-Sender arbeiten. Wiesbaden: VS-Verlag, 2005. ISBN 3-531-14505-3