Preußisches Obertribunal
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Das Preußische Obertribunal war ein Obergericht in Berlin für ganz Preußen seit 1850.
Die preußische Verfassung von 1850 hatte für die Gerichtsorganisation weitreichende Folgen. In Preußen waren drei unterschiedliche Rechtskreise in Geltung: preußisches, gemeines und auch französisches Recht. Diese Zersplitterung hatte zur Folge, dass vier oberste Gerichtshöfe tätig waren:
- Der rheinische Revisions- und Kassationshof in Berlin;
- Der Revisionshof zu Berlin für das gemeinrechtliche Gebiet des rechtsrheinischen Teils des Regierungsbezirks Koblenz,
- Das Oberappellationsgericht für das gemeinrechtliche Gebiet Neuvorpommern und Greifswald und
- Das Oberappellationsgericht zu Posen.
Nunmehr wurde für Gesamtpreußen nur noch ein Oberstes Gericht errichtet, das Ober-Tribunal. Als Mittelinstanz wurde dem Obertribunal die Oberlandesgerichte unter der Bezeichnung Appellationsgerichte angefügt.
Eine bekannte Entscheidung des Obertribunals, die auch heute noch relevant ist, betrifft den sog. Rose-Rosahl-Fall aus dem Jahre 1858.
Mit Einrichtung des Reichsoberhandelsgerichts in Leipzig verlor das Obertribunal einen Teil seiner sachlichen Zuständigkeit.